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Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 28. Februar 2025 den Entwurf eines neuen IDW Standards zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG (IDW ES 16) veröffentlicht.

§ 1 des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) verlangt, dass Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmensträger fortlaufend über die Entwicklung des Unternehmens wachen, um den Fortbestand der juristischen Person gefährdende Risiken jederzeit erkennen zu können und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Lt. IDW ES 16 ist dafür eine adäquate Unternehmensplanung, eingebunden in einen funktionierenden Planungsprozess, unerlässlich, um künftige negative Ereignisse frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Dies gilt grds. unabhängig von der Rechtsform und Größe des Unternehmens.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 12. Mai 2025 abgegeben werden.

Der Entwurf des IDW ES 16 ist über die Webseite des IDW unter diesem Link abrufbar.

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