BMF: Anwendungsschreiben zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§ 34a EStG)
Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§ 34a EStG) bekannt gegeben.
Das BMF-Schreiben vom 12.03.2025 behandelt folgende Themen:
I. Tarifbegünstigung für nicht entnommene Gewinne
II. Nicht entnommener Gewinn
III. Begünstigungsbetrag/ Nachversteuerungspflichtiger Betrag
IV. Nachversteuerung (§ 34a Absatz 4 EStG)
V. Übertragungen und Überführungen von einzelnen Wirtschaftsgütern
VI. Nachversteuerungsfälle nach § 34a Absatz 6 EStG
VII. Fälle des § 6 Absatz 3 EStG und § 24 UmwStG (§ 34a Absatz 7 EStG)
VIII. Anwendungszeitpunkt
Das Schreiben ist grds. ab dem Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden. Es tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 11.08.2008, das letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden ist.
Fundstelle: BMF-Schreiben v. 12.03.2025
News-Kategorie: Finanzverwaltung
Veröffentlichungsdatum: 12.03.2025
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