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BMF: Anwendungsschreiben zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§ 34a EStG)

Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§ 34a EStG) bekannt gegeben.

Das BMF-Schreiben vom 12.03.2025 behandelt folgende Themen:

I.              Tarifbegünstigung für nicht entnommene Gewinne

II.             Nicht entnommener Gewinn

III.           Begünstigungsbetrag/ Nachversteuerungspflichtiger Betrag

IV.           Nachversteuerung (§ 34a Absatz 4 EStG)

V.            Übertragungen und Überführungen von einzelnen Wirtschaftsgütern

VI.           Nachversteuerungsfälle nach § 34a Absatz 6 EStG

VII.          Fälle des § 6 Absatz 3 EStG und § 24 UmwStG (§ 34a Absatz 7 EStG)

VIII.        Anwendungszeitpunkt

Das Schreiben ist grds. ab dem Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden. Es tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 11.08.2008, das letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2023 anzuwenden ist.

Fundstelle: BMF-Schreiben v. 12.03.2025

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