BMF-Entwurfsschreiben zur Sanierungsklausel
Das BMF hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG veröffentlicht. Die Verbände haben Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 05.05.2025.
Das Schreiben betrifft Anwendungsfragen zu § 8c Abs. 1a KStG in der Fassung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2451).
Die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG sieht eine Ausnahme zum Verlustuntergang nach § 8c KStG vor, wenn ein (schädlicher) Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs der Verlustkörperschaft erfolgt. Eine Sanierung ist eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wesentlichen Betriebsstrukturen zu erhalten.
Das BMF-Schreiben in der Entwurfsfassung enthält Ausführungen zu folgenden Aspekten:
I. Anwendungsbereich
II. Beteiligungserwerb zum Zwecke der Sanierung
III. Erhaltung wesentlicher Betriebsstrukturen
1. Betriebsvereinbarung mit Arbeitsplatzregelung (§ 8c Abs. 1a Satz 3 Nr. 1 KStG)
2. Lohnsummenregelung (§ 8c Abs. 1a Satz 3 Nr. 2 KStG)
3. Zuführung von wesentlichem Betriebsvermögen durch Einlagen (§ 8c Abs. 1a Satz 3 Nr. 3 KStG)
4. Nichterhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen
IV. Ausschluss der Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a Satz 4 KStG)
V. Rechtsfolgen.
Fundstelle: BMF-Entwurfsschreiben v. 24.03.2025
News-Kategorie: Finanzverwaltung
Veröffentlichungsdatum: 25.03.2025
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