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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten

In einer gemeinsamen Presseerklärung der beteiligten Staaten vom 25.02.2025 wurde mitgeteilt, dass derzeit zehn EU-Mitgliedstaaten über ein multilaterales Übereinkommen zur Errichtung eines ständigen Streitbeilegungsausschusses zur Beilegung von internationalen Steuerstreitigkeiten verhandeln. Demnach sind die folgenden Staaten daran beteiligt: Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden.

Ausweislich der Mitteilung soll der ständige Streitbeilegungsausschuss zur Beilegung von internationalen Steuerstreitigkeiten ständig verfügbare Panels bereitstellen, die die Schiedsphase von steuerlichen Streitbeilegungsverfahren schnell und effizient durchführen und von einem Sekretariat unterstützt werden. Das Projekt basiert auf den Arbeiten der FISCALIS-Arbeitsgruppen zu den Optionen für die Einrichtung eines Ständigen Ausschusses für alternative Streitbeilegung gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten in der Europäischen Union. Die Gruppe strebe einen Abschluss der Verhandlungen über das Übereinkommen noch im Laufe des Jahres 2025 an.

Fundstelle: Gemeinsame Presseerklärung der beteiligten EU-Staaten v. 25.02.2025

News-Kategorie: EU-Recht