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Die Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 14 (DRÄS 14) durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342q Abs. 2 HGB wurde am 30. Dezember 2024 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Damit wird mit der ordnungsgemäßen Anwendung des DRÄS 14 die Vermutung verbunden, dass die die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden.

Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 umfasst Änderungen an DRS 18 Latente Steuern (siehe hierzu EAN 23/2024).

Der DRÄS 14 ist im Bundesanzeiger abrufbar.

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