Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 3. Dezember 2024 den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 18) verabschiedet und auf der Webseite des IDW veröffentlicht.
Die durch das MoPeG und das KöMoG geänderte Rechtslage erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen werden in dem Entwurf berücksichtigt. Zudem ist eine Überarbeitung der Ausführungen zur bilanziellen Behandlung von Vermögensauskehrungen (einschließlich sog. Liquiditätsausschüttungen) der Personenhandelsgesellschaft auf Ebene des Gesellschafters vorgesehen.
Ergänzt werden sollen zudem die Regelungen zur Zugangsbewertung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften um die Darlegung des Umgangs mit Sachzuzahlungen, die der Gesellschafter in die Beteiligungsgesellschaft leistet. Schließlich sollen noch Klarstellungen zu weiteren Aspekten erfolgen.
Der FAB empfiehlt, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden.
Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Entwurf werden vom IDW bis zum 31. Mai 2025 erbeten.
Den Entwurf können Sie hier herunterladen.
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