Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 17. Oktober 2024 die finale Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 50 (ehemals: IDW RS HFA 50)) verabschiedet.
Das Modul befasst sich mit der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen und adressiert Zweifelsfragen in diesem Zusammenhang. Die Neufassung (wir berichteten zum Entwurf in den Express Accounting News 27/2024) berücksichtigt nun die im Mai 2023 verabschiedeten “Amendments to IAS 7 and IFRS 7 – Supplier Finance Arrangements”. Diese Anpassungen der Standards durch das IASB umfassen Klarstellungen und neue Angabepflichten für Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen.
Die Verabschiedung des neu gefassten IDW RS FAB 50 wurde in einer Mitteilung auf der Internetseite des IDW bekannt gegeben. Die Verlautbarung wird in Heft 11/2024 der IDW Life veröffentlicht.
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