Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die BaFin wird schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IAS 36 und IFRS 9 prüfen. Die Transformation hin zu digitalen und nachhaltigen Geschäftsmodellen einerseits sowie geopolitische und gesamtwirtschaftliche Entwicklungen andererseits stellen viele kapitalmarktorientierte Unternehmen vor Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund ist die Werthaltigkeit von finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerten kritisch zu überprüfen.
Hinsichtlich der nicht finanziellen Vermögenswerte liegt ein Schwerpunkt darauf, ob interne oder externe Anzeichen für mögliche Wertminderungen erkannt und entsprechend berücksichtigt wurden. Bezüglich der finanziellen Vermögenswerte liegt ein Fokus auf der Einbringlichkeit von Forderungen.
Da Werthaltigkeitsprüfungen stets Ermessensspielräume und Schätzunsicherheiten beinhalten, erwartet die BaFin eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation und Darstellung der zugrunde gelegten Annahmen.
Schließlich weist die BaFin auf die von der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) am 24. Oktober 2024 bekanntgegebenen Schwerpunkte für IFRS-Abschlüsse hin (über diese haben wir in den Express Accounting News 47/2024 berichtet): Liquiditätsüberlegungen sowie Angaben im Anhang zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensspielräumen und Schätzungsunsicherheiten.
Die rein nationalen Prüfungsschwerpunkte der BaFin wurden in einer Pressemitteilung auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht. Eine ausführlichere Darstellung erfolgt in den voraussichtlich am 16. Dezember 2024 erscheinenden Accounting News 12/2024.
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