Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 24. Oktober 2024 die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities) für die anstehende Prüfungssaison veröffentlicht.
Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern, wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland, identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten kapitalmarktorientierte Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse für 2024 besonders berücksichtigen.
Die diesjährigen gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2024 sind:
- Liquiditätsüberlegungen
Die ESMA weist insbesondere auf neue verpflichtende Angaben hin, die im Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen stehen. Außerdem sollen Themen im Zusammenhang mit Verträgen mit Covenants im Kontext des IAS 1 einen Schwerpunkt des Enforcement bilden. Als dritten Unterschwerpunkt hat die ESMA Problembereiche im Zusammenhang mit Kapitalflussrechnungen identifiziert. - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und signifikante Schätzungen
Die ESMA betont zunächst allgemeine Anforderungen an die Darstellung zu wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätzen, Ermessensentscheidungen und Quellen von Schätzungsunsicherheiten.
Darüber hinaus verweist die ESMA im Zusammenhang mit der Beurteilung von Beherrschung, gemeinschaftlicher Führung und maßgeblichem Einfluss auf notwendige Angaben zu maßgeblichen Ermessensausübungen und getroffenen Annahmen, die der Beurteilung zugrunde liegen.
Die ESMA führt ferner aus, dass auch im Zusammenhang mit Erlösen aus Verträgen mit Kunden Angabeverpflichtungen zu signifikanten Ermessensentscheidungen erforderlich werden können.
In Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattungen hat die ESMA folgende Schwerpunkte definiert:
- Wesentlichkeitsüberlegungen
Die ESMA stellt fest, dass die Durchführung einer gründlichen Wesentlichkeitsprüfung der Ausgangspunkt für die Bestimmung der Informationen, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung offengelegt werden, ist. Die ESMA legt dabei insbesondere auch Wert auf die diesbezüglichen Anhangangaben. - Umfang und Struktur der Nachhaltigkeitsaussage
Die ESMA geht auf wesentliche Anforderungen in Bezug auf Umfang und Struktur der Nachhaltigkeitsaussage ein und spricht sich unter anderem für die Anwendung der Beispielstruktur aus Appendix F des ESRS 1 aus. - Angaben im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie (Artikel 8)
Im Kontext der Taxonomie verweist die ESMA auch auf die von ihr bereits im Jahr 2023 gemachten Empfehlungen.
Mit Blick auf die ESEF-Berichterstattung (European Single Electronic Format) liegt der Schwerpunkt auf häufigen Fehlern, die bei der Erstellung der ESEF Dokumente festgestellt wurden. Dazu zählen aus Sicht der ESMA die:
- Verwendung der korrekten Auszeichnungselemente
- Verwendung von Erweiterungs-Elementen und deren Verlinkung
- Konsistente und vollständige Auszeichnung
- Verwendung der richtigen Vorzeichen, Skalierung und Genauigkeit
- Konsistente Berechnung von ausgezeichneten Elementen
Darüber hinaus verweist dies ESMA auf weitere relevante Themengebiete; insbesondere auch die Verbindung zwischen finanzieller und nicht-finanzieller Berichterstattung.
Das Public Statement steht auf der Internetseite der ESMA zur Verfügung.
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