Zurück aus der Sommerpause melden wir uns mit zahlreichen Neuerungen aus der Welt der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen. In dieser Ausgabe haben wir für betroffene Unternehmen die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf zusammengestellt und geben einen Überblick über besonders relevante Aspekte, die unverändert bestehen blieben.
Außerdem haben wir einen Beitrag für Sie ausgearbeitet, der die CSRD in öffentlichen Unternehmen näher betrachtet. Die öffentliche Hand, respektive deren Unternehmen, haben oftmals eine Vorbildrolle, welche auch im Rahmen von Nachhaltigkeit im Allgemeinen und der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Speziellen zu betrachten ist.
Hinweisen möchte ich Sie noch auf die Veröffentlichung des Addendums zum IFRIC-Update Juni 2024 in Bezug auf eine Fragestellung zum IFRS 8. Inhaltlich befasste sich das IFRS IC mit der Anwendung des IFRS 8.23 zur Angabe bestimmter Informationen je berichtspflichtigem Segment.
Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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