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Börsennotierte Unternehmen müssen zum 31. Dezember 2024 ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht gemäß den CSRD-Kriterien vorlegen. Ab 2025 gilt diese Pflicht dann für alle großen Kapitalgesellschaften. Das betrifft sowohl Einzelunternehmen als auch Konzerne (einschließlich Teilkonzerne).

Daher sollten Unternehmen jetzt zügig mit der Umsetzung der ESG-Berichterstattung beginnen.

Unsere Empfehlung: Binden Sie KPMG als Ihren Abschlussprüfer frühzeitig ein und gewinnen Sie damit Sicherheit für Ihr Prüfungsurteil zum Nachhaltigkeitsbericht. Mit unserer integrierten Prüfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten schaffen wir Synergien und unterstützen Sie umfassend bei aktuellen und zukünftigen regulatorischen Anforderungen. Der Vorteil: Wir kennen Ihr Unternehmen, Ihre Prozesse und Risiken und können diese Expertise auf das ESG-Umfeld anwenden.

In drei Phasen zum Erfolg

Phase 1

Im Status- und Gap-Assessment werden unter anderem Scoping, Wesentlichkeitsanalyse, Prozesse und Kontrollen und die Integration von ESG in den Managementreport prüferisch gewürdigt. Es folgen frühzeitig wichtige Hinweise darauf, ob Lücken zwischen den ESRS-Reporting-Anforderungen und den aktuell verfügbaren Nachhaltigkeitsinformationen bestehen und ob ausreichende Prüfungsnachweise vorhanden wären.

Phase 2

Basierend auf den Erkenntnissen der Phase 1 können Sie geeignete Maßnahmen einleiten und die Lücken zu Anforderungen der CSRD schließen. KPMG begleitet Sie dabei weiter prüferisch.

Phase 3

Prüferische Durchsicht des Entwurfs eines ESG-Berichts im Rahmen eines Dry Runs.

Vorteile der Einbindung des Abschlussprüfers in der Vorbereitung der
ESG-Berichterstattung

Die umfassende Transformation der ESG-Berichterstattung durch CSRD erfordert Sicherheit auf dem Weg zur ersten Anwendung. Durch die frühzeitige Einbindung von KPMG erhalten Sie:

  • eine konstruktive, unabhängige Einschätzung Ihrer Analysen, Vorbereitungen und Entscheidungen,

  • frühzeitige Unterstützung bei Entscheidungen wie Wesentlichkeitsanalysen für eine effektive Ressourcenallokation bei der Erstellung neuer Reporting-Prozesse,

  • ein verfügbares, hoch motiviertes Team aus gefragten und erfahrenen Expertinnen und Experten,

  • eine klar abgestimmte Roadmap, auch in der Kommunikation mit Gremien auf dem Weg zur ersten CSRD-Berichterstattung,

  • eine effiziente, bewährte und integrierte Prüfungsmethodik und -durchführung,

  • zuverlässige Entscheidungen, um Überraschungen spät im Prozess der CSRD-Berichterstattung und -prüfung im ersten Jahr zu vermeiden.


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