Gründung und Zweck des RegMo-Projekts
Am 23. Juni 2021 beschlossen Bund und Länder die Initiative zur „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ (kurz RegMo). Dieses ambitionierte Projekt strebt das Schaffen eines zentralen Komponentensystems an, bekannt als Once-Only-Technical-System (NOOTS). Ziel ist es, Daten aus diversen Registern der öffentlichen Verwaltung zentral verfügbar zu machen. Dies soll die Effizienz steigern und die Digitalisierung im öffentlichen Sektor voranbringen.
Die Umsetzung von RegMo ist an diverse gesetzliche Vorgaben gebunden. Besonders hervorzuheben ist die gesetzliche Verpflichtung zur Anbindung von Registern. Diese Verpflichtung betrifft alle registerführenden Stellen auf Bund-, Landes- und Kommunalebene und sorgt für einen strukturierten und standardisierten Zugriff auf die Daten.
RegMo ist nicht nur ein technisches Projekt, sondern auch ein zentrales Element in der Digitalisierungsstrategie von Bund, Ländern und Kommunen. Es verfolgt fünf Hauptziele:
1. Vereinfachung des Datenabrufs für Bürger
2. Verbesserung der Verwaltungsleistungen
3. Unterstützung für Forschung und Wissenschaft
4. Digitalisierung des Registerzensus bis zum Jahr 2031
5. Förderung der Open-Data-Politik
Das Projekt dient als Katalysator für zahlreiche weitere Initiativen und Strategien. Im Kern steht die Vision, künftig Daten "auf Knopfdruck" verfügbar zu machen. Dies betrifft sowohl Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen möchten, als auch die wissenschaftliche Gemeinschaft. Die Registermodernisierung bildet daher die Grundlage für die Umsetzung von Automatisierungspotentialen oder volldigitalen Prozessen durch den Einsatz regelbasierter Systeme oder die Anwendung von KI.
Als gesetzliche Grundlage dient das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG). Es regelt die Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer als einheitliches Identifikationsmerkmal in Verwaltungsregistern. Die Hauptziele sind die eindeutige Zuordnung von Daten zu Personen, die Steigerung der Datenqualität und die Reduktion des administrativen Aufwands für Bürgerinnen und Bürger.
Das IDNrG listet 51 betroffene Register, darunter 19 als prioritär eingestufte Register. Dazu gehören bereits etablierte Register wie das Melderegister, aber auch zukünftige Register wie die Gewerbeverzeichnisse. Die vollständige Liste der Register kann auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) eingesehen werden.
Europarechtliche Verpflichtungen durch die Single-Digital-Gateway (SDG)-Verordnung
Überblick und Ziele
Die Single-Digital-Gateway (SDG)-Verordnung wurde 2018 von der Europäischen Union beschlossen. Sie verfolgt das Ziel, ein einheitliches digitales Portal für Verwaltungsleistungen innerhalb der EU zu etablieren. Damit gehen für Deutschland und alle anderen Mitgliedsstaaten diverse Verpflichtungen einher, darunter die vollständige Digitalisierung von 21 Verfahrensbündeln sowie der Anschluss an das europäische Once-Only-Technical-System (EU-OOTS).
Die SDG-Verordnung und das deutsche OZG haben ähnliche Ziele: Sie sollen die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung fördern und Dienstleistungen über ein einziges Portal zugänglich machen. Die SDG-Verordnung erweitert dies auf eine europäische Ebene und setzt das Once-Only-Prinzip grenzüberschreitend um.
Die Anforderungen der SDG-Verordnung sind insbesondere in drei Artikeln festgelegt:
- Artikel 6: Nationale Online-Dienste müssen vollständig elektronisch abgewickelt werden können
- Artikel 13: Diese Dienste müssen auch grenzüberschreitend für Nutzende im EU-Ausland verfügbar sein
- Artikel 14: Elektronische Nachweise sollen automatisiert EU-weit übermittelt werden können
Alle Mitgliedstaaten, inklusive Deutschland, müssen bis zum 12. Dezember 2023 die Anforderungen der SDG-Verordnung umgesetzt haben. Das bedeutet unter anderem, dass Verfahren wie die Beantragung einer Studienfinanzierung oder einer Meldebescheinigung nicht nur national, sondern auch EU-weit digital abrufbar sein müssen.
Die SDG-Verordnung hat direkte Auswirkungen auf die laufenden Bemühungen zur Registermodernisierung in Deutschland. Sie stellt zusätzliche Anforderungen, darunter die EU-weite Vernetzung und die Bereitstellung grenzüberschreitender Dienstleistungen, die in den nationalen Anstrengungen berücksichtigt werden müssen.
Weitere interessante Inhalte für Sie
Ihre Ansprechpersonen
Mein Profil
Speichern Sie Inhalte, verwalten Sie Ihre Bibliothek und teilen Sie die Inhalte mit Ihrem Netzwerk.
Michael Köhler
Director, Consulting - Public Sector
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Petra Babette Büchel
Senior Managerin, Consulting - Public Sector
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
So kontaktieren Sie uns
- KPMG-Standorte finden kpmg.findOfficeLocations
- kpmg.emailUs
- Social Media @ KPMG kpmg.socialMedia