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Am 1. März 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ein zweites Seit an Antworten zu zwölf Fragen veröffentlicht, die von den Anwendern der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) auf ihrer Frage-und-Antwort-Plattform eingereicht wurden.

Die Antworten behandeln im Wesentlichen Querschnittsthemen und Fragen aus dem Bereich der Sozialstandards sowie eine Frage aus den Umweltstandards. Im Einzelnen sind dies:

Querschnittsthemen:

  • Wesentlichkeit von positiven Impacts
  • SBM-3 Darstellung der IROs, die über die ESRS abgedeckt sind sowie unternehmensspezifische IROs
  • Definition der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
  • Nutzung von Phase-in für Unternehmen, die erstmals als große Unternehmen einzustufen sind

Umwelt:

  • Klimabezogene Ziele (insb. Netto-Null-Ziele) und ihr Zusammenhang mit Projekten zum Abbau und der Verringerung von Treibhausgasen

Soziales:

  • Angaben über die Anzahl der dauerhaft und vorübergehend Beschäftigten und Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden
  • Berichterstattung außerhalb der Struktur der einzelnen Angabepflichten
  • Einbezug von variablen Vergütungsbestandteile in den Parameter „Gender Pay Gap“
  • Angaben zu Ressourcen zu Maßnahmen und worauf sich die Ressourcen beziehen (S1-4)
  • Angabe zu den Beschäftigten, die von Arbeitnehmervertretern vertreten werden (S1-8)
  • Verbindung von Angaben zu Sozialaspekten und Angaben im finanziellen Abschluss

Sonstiges:

  • Anwendung von Regelungen der Kapitaladäquanzverordnung (Verordnung (EU) 575/2013) in der Berichterstattung nach ESRS

Die Frage-und-Antwort-Plattform der EFRAG soll Leitlinien zu technischen Umsetzungsfragen im Zusammenhang mit den ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission) bieten, sie sind jedoch nicht rechtsverbindlich und haben keinen gesetzgebenden Charakter. Mit ihren Antworten möchte die EFRAG Ersteller bei der Umsetzung der ESRS unterstützen. Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten können ihre Fragen über ein Online-Formular einsenden.

Das zweite Set der Erläuterungen ist auf der Internetseite der EFRAG veröffentlicht.

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