Die meisten Softwareanbieter für Systemlösungen im Zahlungsverkehr bieten heute im Standard automatisierte Lösungen für die Sanktionskontrolle der Stammdaten beziehungsweise der erzeugten Zahldateien an. Während die Vorgehensweise beim Screening zwischen den Treasury Management Systemen beziehungsweise Modulen im Zahlungsverkehr abweichend abläuft, so besteht doch am Anfang des Prozesses eine einheitliche Vorgehensweise. Es besteht die Möglichkeit über einen automatisierten Upload Sanktionslistendaten ins System einzuspielen. Das SAP Business Integrity Screening bietet diese Funktion als Nachfolger vom SAP Fraud Management an. TIS RiskOptix setzt hier auf eine rein Cloud basierte Lösung, welche das tägliche Update der EU- und UN-Sanktionslisten mit beinhaltet. In der MultiCash Lösung von Omikron lässt sich diese Funktion über das Modul Denied Party Check zur Kontrolle des Zahlungsverkehrs integrieren. Vor dem Hintergrund des hohen Volumens der durchgeführten Zahlungen sind nicht-automatisierte Lösungen wenig praktikabel und können keine ausreichende Compliance sicherstellen.
Sanktionslistendaten in einer aufgearbeiteten Form und deren Bereitstellung via Schnittstelle werden dabei als Service von verschiedenen Dienstleistern angeboten. So bietet beispielsweise der Mendel Verlag die Bereitstellung der individuell zusammengestellten Sanktionslisten auf täglicher aktueller Basis an.4
Darauf basierend können Unternehmen dann ihre Zahldateien beziehungsweise Stammdaten gegen das Bestehen von Sanktionen gegen Länder, Banken, Einzelpersonen, Unternehmen, Konten oder auf bestimmte Schlagwörter im Verwendungszweck prüfen. Häufig kommen hier zusätzlich mathematische Verfahren wie die Levenshtein-Distanz zum Einsatz, um sicherzustellen, dass minimale Abweichungen von Sanktionswert und Prüfwert trotzdem einen Treffer generieren. So kann beispielsweise sichergestellt werden, dass ausgeschriebene Umlaute weiterhin Berücksichtigung finden. Systemseitig wird sichergestellt, dass bei einem Sanktionstreffer die entsprechende Zahlung nicht sofort an die ausführende Stelle versendet wird. Insbesondere bei einer Sammelüberweisung ist es dabei vorteilhaft, wenn ein Splitting der Zahldateien erfolgen kann, damit nur Zahlungen mit Sanktionstreffer an der Weiterleitung zur Bank gehindert werden.
Im Anschluss eines erfolgten automatisch ausgeworfenen Sanktionstreffers steht dabei häufig noch eine manuelle Beurteilung beziehungsweise Nachbearbeitung, um sogenannte „False Positive“ Treffer auszuschließen, an. So kann zum Beispiel ein vermeintlicher Sanktionstreffer gegen einen Begünstigten einer Überweisung durch den Abgleich mit den Geburtsdaten oder der Staatsangehörigkeit sichergestellt werden, allerdings sind dazu häufig weitere Informationen, welche nicht in der Überweisung mitgegeben werden, erforderlich.