Die Regelungen zur Unternehmereigenschaft und zum Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen wurden mit dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 27. Januar 2023 im Umsatzsteuer-Anwendungserlass im Abschnitt 2.10 Abs. 10 ergänzt. Das BMF brach hierbei - für viele überraschend - mit der bisherigen Rechtspraxis der Finanzverwaltung zum Umfang des unternehmerischen Bereichs einer Forschungseinrichtung.
Steuerliche Bedeutung
Bis zu dieser Neuregelung setzte sich der unternehmerische Bereich einer Forschungseinrichtung nach Auffassung der Finanzverwaltung aus Eigenforschung, Auftragsforschung und Technologietransfer zusammen, soweit die Absicht besteht, dass die Forschungsergebnisse nachhaltig Einnahmen erzielen. Nun kann auch die Grundlagenforschung für Zwecke des Vorsteuerabzugs dem unternehmerischen Bereich zugerechnet werden, wenn sie aufgrund eines sachlichen Zusammenhangs dazu dient, die unternehmerische Verkaufstätigkeit zu steigern und die Marktposition zu stärken. Hohe Anforderungen stellt das BMF-Schreiben an diesen Zusammenhang dann nicht, wenn sich Grundlagenforschung und unternehmerische Verkaufstätigkeit in einer organisatorischen Einheit befinden.
Als Forschungseinrichtungen sollten zahlreiche Hochschulen von der erweiterten Möglichkeit des Vorsteuerabzugs im Bereich der Grundlagenforschung profitieren können, zumal die Neuregelung auf alle noch offenen Fälle anwendbar ist. Damit kann sich ein durch die neue Verwaltungsansicht ermöglichter Vorsteuerabzug gegebenenfalls sogar für Veranlagungszeiträume ergeben, für die bereits Umsatzsteuererklärungen abgegeben wurden.
Systemgestützter Vorsteuerabzugsprozesses im Umsatzsteuermeldewesen
In unserem Newsletter vom 17. Oktober 2023 haben wir bereits die Herausforderungen und die Praxiserfahrungen zum Stand der Umsetzung der Neuregelung dargestellt. Nun möchten wir über unsere Erfahrungen hinsichtlich der Abbildungsmöglichkeiten eines Verfahrens zur Ermittlung und Erfassung abzugsfähiger Vorsteuer in der Prozess- und Systemlandschaft von teilweise steuerbefreiten Einrichtungen berichten.
Da inzwischen die meisten Hochschulen und außeruniversitären Forschungsorganisationen in Deutschland ein Enterprise Resource-Planning-System der Firma SAP SE einsetzen, wird das Interesse an einer SAP-Standardlösung zur Abbildung eines ganzheitlichen und vollintegrierten Vorsteuerabzugsprozesses immer größer. Insbesondere die eingangsseitigen Mischumsätze von teilweise steuerbefreiten Einrichtungen können ohne einen geregelten, systemgestützten Prozess zu großen Steuerrisiken und einem hohen Verwaltungsaufwand führen.
Stanimir Dinev
Senior Manager, Consulting
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Haik Markosjan
Manager, Consulting
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Abhilfe kann die SAP Business Function "FIN_ACC_PEO - Teilweise steuerbefreite Einrichtungen" schaffen. Sie ist in der Lage, auf der Grundlage von einem geeigneten Steuerkennzeichenkonzept und vorab definierten ganz oder teilweise steuerbefreiten Tätigkeitsbereichen der Einrichtung den korrekten Vorsteuerabzug vor allem bei Mischumsätzen zu ermitteln. Außerdem kann sie den Vorsteuerabzug durch Korrekturbelege auf den entsprechend relevanten Konten und Steuerkennzeichen kontierungsgetreu erfassen. Das heißt, es werden die gleichen Kontierungsobjekte wie bei der Originalbuchung be- oder entlastet.
Mit dem Programm zur nachträglichen Vorsteuerkorrektur kann unter Anwendung von variablen Abzugsquoten schnell und flexibel auf nachträgliche Änderungen der Vorsteuerabzugsquoten für die jeweiligen Meldeperioden reagiert werden. Zudem stehen im System spezielle Steuerberichte als Nachweis für die durchgeführten Vorsteuerkorrekturen gegenüber dem Finanzamt zur Verfügung. Dadurch wird transparent und nachvollziehbar dokumentiert, wie hoch die vorläufige Vorsteuer erfasst wurde, in welcher Höhe eine Vorsteuerkorrektur erfolgte und wie sich beide Werte auf die jeweilige Vorsteuerabzugsquote auswirkten. Eine korrekte Darstellung der Vorsteuerkorrekturen im Bericht zur Umsatzsteuer-Voranmeldung ist ebenfalls sichergestellt.
So unterstützt Sie KPMG
Dank unserer umfassenden und interdisziplinären Fachexpertise und breit gefächerten Praxiserfahrung im öffentlichen Bereich verfügt KPMG über wertvolle Einblicke und Erkenntnisse, die uns helfen, Ihre Herausforderungen und Anforderungen besser zu verstehen und die bestmögliche Lösung für Sie anzubieten.
Mit unserem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösungsansatz begleiten wir Sie bei der Konzeption und Umsetzung eines effizienten und vollintegrierten Verfahrens zur revisionssicheren Ermittlung und Erfassung abzugsfähiger Vorsteuer in der Prozess- und Systemlandschaft Ihrer Organisation. Dies trägt nicht nur zum TAX-Compliance-Management-System bei, sondern kann auch Kosten einsparen.