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Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der EU hat die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erhöht. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und hat direkte Auswirkungen auf die Berichtsprozesse. In unserer aktuellen Studie werden die Anforderungen an Unternehmen betrachtet, nichtfinanzielle Informationen zu berichten. Die Studie zeigt den Stand der Umsetzung in der Praxis auf und thematisiert Sachverhalte wie die doppelte Wesentlichkeit, regulatorische Vorgaben, Ressortverantwortung, Datenqualität und Digitalisierung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

Es wurden unterschiedliche Unternehmen aus verschiedenen Branchen befragt. 61 Prozent der herangezogenen Studienteilnehmenden sind in Deutschland ansässig, 34 Prozent in Österreich und 5 Prozent in der Schweiz. An der Befragung nahmen hauptsächlich Finanzchefinnen oder -chefs (CFOs) und Leiterinnen oder Leiter des Rechnungswesens teil (29 bzw. 54 Prozent).

Sie untersucht ebenfalls die Arten der Berichterstattung sowie Erfahrungen mit der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung und die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch externe Fachleute. 

Berichterstattung zum Klimawandel am weitesten fortgeschritten

Die EU hat ein Regulierungssystem für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt, damit Unternehmen vergleichbare Informationen bereitstellen. Diese legen zunehmend Wert auf eine umfassende Berichterstattung, die auch Nachhaltigkeitsaspekte einschließt. Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit spielt dabei eine wichtige Rolle. Damit sind aussagekräftige, „wesentliche“ Informationen für die Nachhaltigkeitsberichte gemäß der CSRD gemeint, die immer aus zwei Perspektiven betrachtet werden: einerseits die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Klima (Wirkungswesentlichkeit) und andererseits die Auswirkungen des Klimawandels auf die eigene Geschäftstätigkeit (finanzielle Wesentlichkeit).

Unsere Umfrage zeigt, dass jedes dritte befragte Unternehmen angibt, von negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffen zu sein. Außerdem gab jedes vierte Unternehmen an, selbst negative Auswirkungen auf das Klima zu haben. Demensprechend ist der Klimawandel einer der relevantesten Nachhaltigkeitsaspekte. So gaben bezüglich des Klimawandels auch 60 Prozent der Unternehmen an, mindestens konkrete Pläne zur Berichterstattung zu haben. Dies war der höchste Wert unter den drei Aspekten des Themenfelds ESG.

Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterschiedlich organisiert

Die zentrale Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt bei etwas weniger als jedem zweiten Unternehmen in separierten Spezialressorts. Dieser Anteil ist bei Unternehmen, die den Offenlegungspflichten gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung unterliegen, um 12 Prozentpunkte höher. Die Konzernrechnungslegung ist in 48 Prozent in den Prozess der Berichterstellung involviert und bei 29 Prozent der Unternehmen agiert sie federführend. Des Weiteren sind andere Unternehmensressorts in diesem Prozess relevant.

Unternehmen setzen vermehrt auf Digitalisierung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Hinsichtlich des Einsatzes digitaler Lösungen gab ein Drittel der befragten Unternehmen an, im Rahmen der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung über 50 Prozent digitale Systeme und Anwendungen zu nutzen. Etwas mehr als die Hälfte der Unternehmen nutzt weniger als 50 Prozent digitale Systeme und Anwendungen und etwa jedes zehnte Unternehmen setzt auf manuelle Lösungen. Bei Unternehmen, die den Offenlegungspflichten gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung unterliegen, ist ein Digitalisierungsgrad von mehr als 50 Prozent häufiger vertreten. Das zeigt sich auch im Vorjahresvergleich: Ein größerer Anteil an Unternehmen schätzt ihren Digitalisierungsgrad auf mehr als 50 Prozent.

Weitere Themen: Interviews mit ESG-Fachleuten und Fallbeispiel eines Mittelständlers

Im Interview erläutert Prof. Dr. Johann Kranz, Professor für Digital Services and Sustainability an der Ludwig-Maximilian-Universität München, wie Unternehmen nachhaltiger werden können und warum diese nicht zögern sollten, Informationen zu ihren ESG KPIs und Daten freizugeben. In einem weiteren Interview und einer Fallstudie beleuchten wir die ESG-Berichterstattung unter dem Aspekt der Verhaltenslenkung und zeigen am Fallbeispiel eines mittelständischen Unternehmens, wie es seinen Berichtsprozess formalisiert hat.

Über die Erfahrungen mit der EU-Taxonomie-Verordnung bei der BMW Group berichtet Jonathan Townend, Senior Vice President für Group Reporting & Taxes.

Wie in den Jahren zuvor entstand die Studie in Zusammenarbeit mit der Ludwig-Maximilians-Universität München. 

Erfahren Sie mehr über die Ergebnisse der Studie und wie Unternehmen sich auf die steigenden Anforderungen beim ESG-Reporting vorbereiten können. Jetzt herunterladen: