Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 25. Mai 2023 Supplier Finance Arrangements veröffentlicht mit Amendments zu IAS 7 Statement of Cash Flows und IFRS 7 Financial Instruments Disclosures.
Die Amendments betreffen Offenlegungsvorschriften im Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen - auch als Lieferkettenfinanzierung, Finanzierung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Reverse-Factoring-Vereinbarungen bekannt.
Die neuen Vorschriften ergänzen die in den IFRS Standards bereits enthaltenen Anforderungen und beinhalten Angaben zu:
- Bedingungen und Konditionen von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
- Die Beträge der Verbindlichkeiten, die Gegenstand solcher Vereinbarungen sind, für welchen Teil davon die Lieferanten bereits Zahlungen von den Finanzierern erhalten haben und unter welchem Posten diese Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen werden
- Spannen der Fälligkeitszeitpunkte
- Informationen zum Liquiditätsrisiko
Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Für Unternehmen, die die EU-IFRS anwenden, gilt diese Pflicht erst nach entsprechendem EU Endorsement.
Die Pressemitteilung ist über die Website des IASB unter diesem Link abrufbar.
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