Auf umsatzstarke multinationale Unternehmen kommen neue Berichtspflichten zu: Künftig sollen sie einen Ertragsteuerinformationsbericht erstellen. Ziel ist es, Transparenz über länderbezogene Ertragsteuerzahlungen zu erhalten. Die geplante Neuerung geht auf die Country-by-Country-Reporting-Richtlinie zurück. Anfang Dezember 2022 wurde der Regierungsentwurf des entsprechenden deutschen Umsetzungsgesetzes vorgelegt. In Bezug auf den Inhalt des Berichts können Unternehmen auf die bereits nach § 138a AO erforderlichen Angaben zurückgreifen. Übermittelt werden müssen diese bislang allerdings nur an Behörden.
Abschließend informieren wir Sie über die Einigung der Verhandlungsführer des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments über die Inhalte der Verordnung zu EU Green Bonds („EuGB“).
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Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft