Die Europäische Union hat vor kurzem die Verordnung über ausländische Subventionen (FSR, engl. Foreign Subsidies Regulation) eingeführt, mit der die Auswirkungen ausländischer Subventionen auf den EU-Binnenmarkt bekämpft werden sollen. Die FSR soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle in der EU tätigen Unternehmen gewährleisten, indem sie sich mit den potenziellen Verzerrungen befasst, die durch ausländische Subventionen entstehen können.

Im Rahmen des FSR wird die Europäische Kommission befugt sein, Untersuchungen durchzuführen und Maßnahmen gegen Unternehmen zu ergreifen, die ausländische Subventionen erhalten und sich an Aktivitäten beteiligen, die dem EU-Binnenmarkt schaden könnten. Die FSR gilt für Subventionen, die von Regierungen außerhalb der EU gewährt werden und die Unternehmen zugutekommen, die innerhalb der EU tätig sind.

Die FSR ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt und wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, die in der EU tätig sind. Er wird insbesondere für Unternehmen relevant sein, die mit Unternehmen konkurrieren, die ausländische Subventionen erhalten, sowie für Unternehmen, die selbst ausländische Subventionen erhalten.

Die Verordnung ist ab dem 12.03.2023 von allen Unternehmen anzuwenden, die in der EU tätig sind, wobei der Schwerpunkt hier auf der Planung und Durchführung von M&A Aktivitäten sowie Geschäften mit der öffentlichen Hand liegen sollte. Eine Überschreitung entsprechender Schwellenwerte bei der Transaktion bzw. bei der Teilnahme an der Ausschreibung deren Höhe, löst zunächst eine Meldeverpflichtung bei der Europäischen Kommission aus und kann gegebenenfalls zu einem Vollzugsverbot führen.

Für Unternehmen ist es ratsam, bei zukünftigen M&A Transaktionen und bei öffentlichen Vergabeverfahren sorgfältig zu prüfen, ob diese in den Anwendungsbereich der neuen EU-Verordnung fallen. Hieraus können sich dann umfassende Meldepflichten ergeben. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, sollten Unternehmen genau prüfen, ob sie finanzielle Zuwendungen von Nicht-EU-Ländern erhalten haben. Der Begriff der „finanziellen Zuwendung“ ist in der FSR bewusst sehr weit ausgelegt. Eine grobe Daumenregel für das Vorliegen von finanziellen Zuwendungen dürfte der "Vorteil" im Sinne des EU-Beihilferechts sein. Dies muss jedoch nicht zwingend einem unmittelbaren wirtschaftlichen Nutzen für den Mittelempfänger entsprechen.

Unternehmen sollten in Zukunft den Erhalt von ausländischen Subventionen nachhalten und sorgfältig dokumentieren, um mögliche Sanktionen zu vermeiden. Diese Dokumentations- und Meldepflichten können mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden sein. Diese zusätzlichen Aufwände sollte bereits im Vorfeld von M&A-Transaktionen und bei der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren berücksichtigt werden.

Wird vom betroffenen Unternehmen bei der Prüfung festgestellt, dass es finanzielle Zuwendungen aus einem oder mehreren Nicht-EU-Ländern erhalten hat, ist dieses bei Überschreitung der oben genannten Schwellenwerte verpflichtet, Transaktionen („M&A-Instrument“ ‒ vgl. Artikel 21 FSR) und Beteiligungen an Vergabeverfahren („Beschaffungsinstrument“ ‒ vgl. Artikel 29 FSR) bei der Kommission anzumelden.

Die Einführung der FSR wurde von vielen Einzelpersonen und Organisationen begrüßt, einschließlich derjenigen, die stärkere Maßnahmen gegen die Auswirkungen ausländischer Subventionen auf den EU-Binnenmarkt gefordert haben. Einige haben jedoch die Befürchtung geäußert, dass die FSR dazu verwendet werden könnte, bestimmte Unternehmen oder Länder auf unfaire Weise zu benachteiligen.

Die FSR ist Teil eines breiteren Trends hin zu einer stärkeren Kontrolle ausländischer Investitionen und Handelspraktiken, sowohl innerhalb der EU als auch weltweit. Dieser Trend spiegelt die wachsende Besorgnis über Themen wie fairer Wettbewerb, Schutz des geistigen Eigentums und nationale Sicherheit wider.

Die Kommission arbeitet derzeit an einer Durchführungsverordnung, die umfangreiche verfahrenstechnische Anleitungen enthalten wird. Sie wird insbesondere Anmeldeformulare und Erläuterungen zu den für die Anmeldung und Akteneinsicht relevanten Verfahren enthalten. Für Unternehmen von zentraler Bedeutung ist hier natürlich das Anmeldeformular, in dem festgelegt wird, wie detailliert die Unternehmen zukünftig sowohl bei Zusammenschlüssen als auch bei der Anmeldung der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen vorgehen müssen. In den nächsten Tagen erwarten wir hier auch noch eine weitere Stellungnahme der Kommission.

Wie immer empfehlen wir unseren Leserinnen und Lesern, sich über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Wirtschafts- und Handelsregulierung zu informieren und Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Gesetze zu gewährleisten.

Wir freuen uns darauf, Sie über die neuesten Nachrichten und Entwicklungen in diesem wichtigen Bereich auf dem Laufenden zu halten.

Quelle: KPMG Corporate Treasury News, Ausgabe 129, Januar/Februar 2023
Autoren:
Nils Bothe, Partner, Finance and Treasury Management, Corporate Treasury Advisory, KPMG AG
Hansjörg Behrens-Ramberg, Senior Manager, Finance and Treasury Management, Corporate Treasury Advisory, KPMG AG