Zum 24. Dezember 2022 sind das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) in Kraft getreten.
Seit spätestens Ende 2021 sind die Energiepreise stark angestiegen. Nicht zuletzt der Russland-Ukraine-Krieg hat die Situation weiter verschärft. Die Bundesregierung hat daher diverse Maßnahmen zur Entlastung der Letztverbraucher ergriffen (Entlastungspakete).
Zwei dieser Entlastungsmaßnahmen bestehen darin, den Preis für Strom, für leitungsgebundenes Erdgas und für Wärme mittels gesetzlicher Preisbremsen für Letztverbraucher zu deckeln. Dabei wird den Letztverbrauchern eine bestimmte Preisobergrenze zugesagt, das heißt, liegt der vertragliche Preis mit den Energielieferanten über dieser Obergrenze, hat der Lieferant die Verpflichtung, den Preis auf die gesetzliche Obergrenze zu deckeln. Dieser Preisdeckel gilt jedoch nicht für die gesamte benötigte Energiemenge, sondern nur für einen Großteil des Jahresbedarfs, sodass weiterhin ein Anreiz zur Energieeinsparung verbleibt.
Zur teilweisen Finanzierung dieser Entlastungen werden sogenannte Überschusserlöse von bestimmten Stromerzeugungsanlagenbetreibern abgeschöpft und - über die in die Übertragung und Lieferung eingebundenen Unternehmen - an den Letztverbraucher weitergeleitet. Defizite in der Finanzierung werden vom Bund ausgeglichen. Überschusserlöse sind solche, die über den vom Gesetzgeber je Anlagentyp festgelegten „Standardgewinn“ hinausgehen, also solche, mit denen der Anlagenbetreiber nicht rechnen konnte. Von diesen Überschusserlösen werden, nach Korrektur durch das Ergebnis von Absicherungsgeschäften, 90 % abgeschöpft und an den Netzbetreiber gezahlt.
Folgende Fragen beantworten wir anschaulich in den auf dieser Seite zum Download zur Verfügung gestellten Dokumenten:
- Wer ist von der Preisbremse für Strom, Erdgas und Wärme betroffen?
- Für welchen Zeitraum gelten die Preisbremsen?
- Mit welchen Beträgen und für welche Mengen wirken die Preisbremsen?
- Wie wirken sich die unterschiedlichen Höchstgrenzen, insbesondere auch im Konzernverbund, aus?
- Wie funktioniert der Wälzungsmechanismus?
- Welche Informationspflichten gibt es bei den primär betroffenen Unternehmen einerseits und bei den in den Wälzungsmechanismus eingebundenen Unternehmen andererseits?
- Welche Folgepflichten ergeben sich für die Unternehmen, die eine Entlastung in Anspruch nehmen?
In den auf dieser Seite verlinkten Dokumenten veranschaulichen wir die grundlegenden Wirkungsmechanismen der Strompreisbremse und stellen den Zusammenhang zur Überschusserlösabschöpfung bei Stromerzeugungsanlagenbetreibern anschaulich dar. Die weniger komplex ausgestalteten Preisbremsen für Erdgas und Wärme werden ebenfalls dargestellt.
Ingo Rahe
Director, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft