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Zum einem wird die BaFin schwerpunktmäßig die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen nach IAS 24 prüfen. Dabei weist die BaFin darauf hin, dass Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Unternehmen und Personen nicht nur durch wirtschaftlich motivierte Zielsetzungen beeinflusst werden können, sodass sie sich von Geschäftsvorfällen zwischen voneinander unabhängigen Personen unterscheiden können. Durch entsprechende Angaben sind den Abschlussadressaten die möglichen Konsequenzen einer Abhängigkeit von nahestehenden Unternehmen und Personen bewusst zu machen.

Zum anderen wird die BaFin wie im Vorjahr (siehe hierzu Express Accounting News 39/2021 und Accounting News 12/2021) verstärkt auf eine nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführung achten. Dabei verdeutlicht die BaFin, dass die Geschäftsvorfälle eines Unternehmens generell so aufgezeichnet sein müssen, dass die Buchführung einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick vermitteln kann. Die Ausübung von Bilanzierungsentscheidungen muss nachprüfbar sein. Ziel dieses Schwerpunktes ist es, dass Emittenten hinreichende Ressourcen auf eine gute Dokumentation verwenden.

Schließlich weist die BaFin auf die von der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) am 28. Oktober 2022 bekannt gegebenen Schwerpunkte hin (über diese haben wir in den Express Accounting News 42/2022 berichtet):

  1. Klimabezogene Risiken,
  2. Auswirkungen der russischen Invasion in die Ukraine, sowie
  3. Makroökonomisches Umfeld.

Die rein nationalen Prüfungsschwerpunkte der BaFin wurden in einer Pressemitteilung auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Eine ausführlichere Darstellung erfolgt in den voraussichtlich am 15. Dezember 2022 erscheinenden Accounting News 12/2022.

KPMG Express Accounting News

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