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Der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW hat am 30. November 2022, unter Berücksichtigung der Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds, einen fachlichen Hinweis mit ausgewählten Fragen zur Bilanzierung und Berichterstattung nach HGB zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 bei Instituten verabschiedet.

Der Hinweis geht auf die Voraussetzungen von Umwidmungen in das Anlagevermögen unter Berücksichtigung des IDW RH HFA 1.014 und der diesbezüglichen Besonderheiten von Instituten ein (bspw. im Rahmen des aufsichtlichen Liquiditätsmanagements) ein. Weiterhin wird der Umgang von Anpassungen des Managements im Rahmen der Anwendung des IDW RS BFA 7 zu Pauschalwertberichtigungen (siehe hierzu auch EAN 37/2022) dargestellt und auf Einzelfragen im Zusammenhang mit der Anwendung der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs nach IDW RS BFA 3 n. F. (bspw. Behandlung von Bestandsverwaltungskosten) eingegangen.

Der Fachliche Hinweis des IDW Bankenfachausschusses ist unter diesem Link abrufbar.

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