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Der Versicherungsfachausschuss des IDW (VFA) hat am 28. Oktober 2022 einen Fachlichen Hinweis zur handelsrechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB veröffentlicht.

Der Fachliche Hinweis behandelt die Vorgehensweise für Versicherungsunternehmen zur Feststellung und Erfassung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung für Kapitalanlagen im Anlagevermögen (Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips) vor allem für Aktien und verzinsliche Schuldtitel im Direktbestand, aber auch für indirekte Investments in einem Fonds. Der VFA bestätigt die Anwendbarkeit der bisherigen Verlautbarungen zu dieser Thematik (d.h. des IDW RS VFA 2 sowie weiterer Sitzungsberichterstattungen des VFA) auch in der aktuellen Marktsituation eines gestiegenen und vermutlich noch weiter steigenden Zinsniveaus. Es wird insbesondere klargestellt, dass Wertänderungen festverzinslicher Schuldtitel allein aufgrund von Änderungen des allgemeinen Marktzinsniveaus grundsätzlich keinen Indikator für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung dieser Schuldtitel darstellen. Vielmehr ist eine hinreichende Konkretisierung eines Ausfallrisikos erforderlich.

Insgesamt werden die relevanten Verlautbarungen des VFA um zusätzliche Erläuterungen ergänzt. Vereinzelte Neuerungen beziehen sich z.B. auf eine unter definierten Voraussetzungen zulässigen Vereinfachung bei der Feststellung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei reinen Aktienfonds.

Den Fachlichen Hinweis des IDW können Sie auf der Website des IDW hier herunterladen.

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