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Die Platform on Sustainable Finance („Plattform“), ein unabhängiges Beratungsgremium der EU-Kommission, hat am 11. Oktober 2022 Ergebnisse ihrer Arbeit in zwei Berichten veröffentlicht. Die Berichte dienen der Information, greifen aber keiner Entscheidung oder Maßnahme der EU-Kommission in den betreffenden Angelegenheiten vor.

Der Bericht über die Einhaltung des Mindestschutzes (Minimum Safeguards) stellt die Anforderungen des Artikel 18 der EU-Taxonomieverordnung dar und soll Unternehmen, Investoren und Wirtschaftsprüfern Ratschläge geben, wie sie bewerten können, ob die Anforderungen erfüllt sind. Die Einhaltung des Mindestschutzes bei der Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen diese Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig i.S.v. Artikel 3 der EU-Taxonomieverordnung klassifizieren kann. Der Mindestschutz verlangt, dass die Unternehmen Verfahren implementieren, die sicherstellen, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte befolgt werden.

Der zweite veröffentlichte Bericht enthält einen detaillierten Überblick über die erste Umsetzungsphase der Taxonomie durch die Wirtschaftsakteure und die Finanzmärkte. Er beinhaltet auch spezifische Empfehlungen für gezielte Anpassungen, um die Anwendbarkeit der Taxonomie und die Kohärenz mit der gesamten Sustainable-Finance-Regulatorik zu verbessern. Der Bericht enthält hingegen keine Leitlinien für Anwender und keine rechtliche Auslegung der Vorschriften, sondern soll der Europäischen Kommission und den Europäischen Aufsichtsbehörden Hinweise auf Fragen der Umsetzung der EU-Taxonomieverordnung liefern.

Die Berichte können hier heruntergeladen werden.

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