Key Facts:
- Das Metaverse leitet eine neue Technologieepoche ein – mit steuerlichen und rechtlichen Fallstricken.
Urteile des Finanzgerichts Köln und des Bundesfinanzhofs zur Vermietung von NFT-Grundstücken im Metaverse sorgen mit Blick auf Aspekte der Umsatzsteuer für Aufsehen.
Der europäische Rechtsrahmen für die digitale Wirtschaft wurde geschärft, doch es gibt im Hinblick auf das Metaverse noch zahlreiche offene Fragen.
Es ist das Buzzword des Jahres: „Metaverse“ – die Idee einer vernetzten virtuellen 3-D-Welt, in der Benutzer:innen arbeiten, spielen und Kontakte knüpfen können und in der virtuelles und reales Leben verschmelzen. Spätestens mit der Umbenennung des Social-Media-Konzerns Facebook in Meta erreichte die Idee eines Metaversums eine neue Dimension: Eine neue Technologieepoche ist eingeleitet. Diese Entwicklung wirft allerdings auch eine Vielzahl an steuerlichen und rechtlichen Fragen auf.
Das Metaverse
Der Begriff Metaverse setzt sich zusammen aus „Meta“ (Jenseits) und „Universe“ (Universum). Das digitale Paralleluniversum und gleichzeitig soziale Netzwerk besteht aus virtuellen 3-D-Welten. Mit individuellen Avataren können Nutzer:innen die virtuelle Welt besuchen, netzwerken, Geschäfte machen oder Events besuchen. Ein ähnliches Grundkonzept wurde bereits 2003 mit „Second Life“ eingeführt.
Das Metaverse hat durch seine immersive und erweiterbare Natur auch ein enormes Potenzial, das Durchführen von Online-Meetings und (virtuellen) Veranstaltungen zu verändern und damit die Arbeitswelt zu beeinflussen. Traditionelle Konferenzplattformen könnten zugunsten virtueller Umgebungen weichen, in denen wir mit den Avataren anderer Teilnehmer:innen interagieren.
Christina M. Rester
Senior Managerin, Corporate Tax Service
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerliche Herausforderungen im Metaverse
2021 wurde die mehrtägige Tour der Popsängerin Ariana Grande auf einer Gaming-Plattform ausgestrahlt. Rund 78 Millionen zahlende Zuschauer:innen spielten der Sängerin mehrere Millionen US-Dollar ein. Es stellt sich die Frage: Wer ist berechtigt, diese Einnahmen zu besteuern – die Gerichtsbarkeit, in der Grande auftrat, oder der Standort jedes Zuschauenden?
Mit Blick auf das Metaverse ergeben sich zahlreiche Fragen und Herausforderungen. Primär ist die Frage zu klären, welche Gerichtsbarkeiten berechtigt sind, digitale Transaktionen zu besteuern. Eine weitere Herausforderung liegt in der zutreffenden steuerlichen Behandlung der sich komplex entwickelnden Kryptowährungen, die als Gegenleistung für den Kauf digitaler Vermögenswerte wie beispielsweise NFT („Non-Fungible Token“)-Immobilien dienen. Im Zuge dessen ergibt sich zudem die Frage, ob derartige Transaktionen der Mehrwertsteuer unterliegen beziehungsweise, ob eine einkommensabhängige Steuer ausgelöst wird.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht sorgten in Deutschland bereits Urteile des Finanzgerichts (FG) Köln und des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Vermietung von NFT-Grundstücken im Metaverse für Aufsehen: Das FG Köln bewertete die Vermietung von virtuellem Land in der 3-D-Online-Welt „Second Life“ gegen eine virtuelle Währung als sonstige Leistung gegen Entgelt und damit als umsatzsteuerpflichtig – diesem widersprach der BFH. Laut dessen Begründung habe der Leistungsempfänger keinen verbrauchsfähigen Vorteil erhalten, die Interaktion beschränke sich auf die bloße Teilnahme an dem Spiel und stelle keine Beteiligung am realen Wirtschaftsleben dar – reine Spielvorteile innerhalb eines Spielgeschehens könnten keinen Kostenfaktor für wirtschaftliche Tätigkeiten bilden, so der BFH.
Eine klare Handhabung zum Metaverse gibt es bis dato also nicht. Fraglich ist, ob jede virtuelle Welt gleichzeitig als geschlossene Spielwelt, in der lediglich Spielvorteile ausgetauscht werden, definiert werden soll. Der Gedanke eines „realen Marktes“ in einer virtuellen Welt, in der Nutzer:innen selbst etwas zum Ökosystem dieser Online-Welt beitragen, könnte durchaus für die künftige steuerliche Behandlung Bedeutung erlangen.
Offen ist auch, ob diese Ausführungen auf die Grunderwerbsteuer übertragbar sind. Denn diese setzt sachlich ein inländisches Grundstück voraus (§ 1 Grunderwerbsteuergesetz). NFT-Grundstücke bzw. virtuelle Ländereien, die allein auf einer Blockchain existieren, wären somit von dem sachlichen Anwendungsbereich des Grunderwerbsteuergesetzes (noch) nicht erfasst.
Rechtliche Herausforderungen im Metaverse
Der europäische Rechtsrahmen für die digitale Wirtschaft wurde durch zahlreiche Verordnungen und Richtlinien geschärft, wie beispielsweise diejenige über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Darauf aufbauend kann der Rechtsrahmen für das sich entwickelnde Metaverse weitergedacht werden. Zunächst stellt sich hier aber die Frage, welche Rechtsordnung in einem virtuellen, international vernetzten Paralleluniversum grundsätzlich anzuwenden ist. Rechtsbeziehungen können vertraglich ausgestaltet werden, beispielsweise in einem Metaverse-Nutzungsvertrag. So könnte in den gesetzlichen Grenzen ein eigener Rechtsrahmen für das Metaverse geschaffen werden.
Grundsätzlich wirft das Metaverse zahlreiche, derzeit noch ungeklärte Rechtsfragen auf. Sie betreffen sämtliche Bereiche: Angefangen beim Urheber-, über das Wettbewerbs- bis hin zum Design- oder Markenrecht, wenn beispielsweise reale Gegenstände, wie Turnschuhe, im Metaverse als 3-D-Objekte modelliert und virtuell übertragen werden. Auch Fragen des Jugend- und Datenschutzes ergeben sich in diesem Zusammenhang. Insbesondere der Datenschutz ist zentral, um Vertrauen auf Seiten der Nutzer:innen für die digitalen Plattformen zu schaffen – wer aber ist beispielsweise für die Erfüllung von Informationspflichten verantwortlich oder zuständig für die Verfolgung von Verstößen?
Ausblick
Es gibt derzeit noch eine Vielzahl an steuerlichen und rechtlichen Fragen im Hinblick auf das Metaverse. Es bietet Unternehmen gleichzeitig aber auch gänzlich neues Potenzial, ihre Produkte und Leistungen zu vermarkten. Auch Steuerfachleuten kann es spannende neue Tools an die Hand geben, die es für alle Beteiligten einfacher machen, die richtigen Steuern zur richtigen Zeit und viel effizienter und kostengünstiger zu erheben.
Derzeit ist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dabei, einen gemeinsamen Rahmen für die Besteuerung von Kryptowährungen zu schaffen, um einen Konsens zwischen den Ländern zu erreichen. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie lange dieser Prozess dauert und wie viele Länder dies letztendlich umsetzen werden. Für eine rechts- und steuerkonforme Technologiegestaltung ist es grundsätzlich erforderlich, dass Jurist:innen, Steuerexpert:innen und Informatiker:innen gemeinsam an den Herausforderungen arbeiten und Lösungen erarbeiten.