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Das US-Finanzministerium hat am 28. März 2022 das sogenannte Green Book veröffentlicht, das als allgemeine Erläuterung zu den Einnahmevorschlägen der Regierung gilt. Diese Ausgabe beschreibt die steuerlichen Schwerpunkte der Regierung für das Haushaltjahr 2023 und nennt fachliche Details, die dem Gesetzgeber als Rahmen dienen, um zukünftige Gesetzgebungsvorschläge zu gestalten.  

Vorschläge zur Einkommensteuer

Im diesjährigen Green Book sind eine Reihe von Vorschlägen hinsichtlich der Einkommensteuer enthalten, die bereits im Green Book des vergangenen Jahres sowie im „Build Back Better Act (BBBA)” aufgeführt sind. Sie haben aber bisher nicht genug Unterstützung im Senat bekommen, um verabschiedet zu werden. Sollten diese Vorschläge nun vom Kongress angenommen und als Gesetz erlassen werden, würde sich dies erheblich auf die einkommensteuerliche Situation von natürlichen Personen, international Entsandten und US-Investoren auswirken. 

Die Vorschläge im Detail

Die folgenden Vorschläge zur Einkommensteuer wären grundsätzlich für die Steuerjahre nach dem 31. Dezember 2022 gültig. 

  • Der Spitzensteuersatzes für die Einkommensteuer soll von 37 Prozent zurück auf den vorherigen Steuersatz von 39,6 Prozent angehoben werden. Dies gilt ab einem zu versteuernden Einkommen über 450.000 US-Dollar bei verheirateten und gemeinsam veranlagten natürlichen Personen. Für alleinstehende natürliche Personen liegt die Grenze bei 400.000 US-Dollar, für die Veranlagungsform als „Head of Household“ bei 425.000 US-Dollar und für verheiratete und einzeln veranlagte natürliche Personen bei 225.000 US-Dollar.
  • Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen über 1.000.000 US-Dollar sollen langfristige Veräußerungsgewinne und qualifizierte Dividenden mit dem individuellen Steuersatz versteuern. Dies gilt jedoch nur, wenn das Einkommen 1.000.000 US-Dollar für verheiratete beziehungsweise 500.000 US-Dollar für einzeln veranlagte Steuerzahler:innen inflationsbereinigt nach 2023 übersteigt. Darunter würden am oder nach dem Verabschiedungsdatum realisierte Gewinne sowie erhaltene Dividenden fallen.
  • Es ist geplant, die Übertragung von wertgesteigerten Vermögenswerten durch Schenkung oder Tod als Realisierungsfall zu behandeln. Schenkende oder Verstorbene würden einen Veräußerungsgewinn zum Übertragungszeitpunkt realisieren. Gelten würde der Vorschlag für Gewinne aus Eigentum, die als Schenkung übertragen werden und für Gewinne aus Eigentum, die Menschen gehörten, die nach dem 31. Dezember 2022 verstorben sind. Das würde auch für am 1. Januar 2023 bestehendes Eigentum von Treuhandgesellschaften, Personengesellschaften sowie weiteren nicht körperschaftlichen juristischen Personen gelten.
  • Geplant ist weiterhin die Einführung einer Mindeststeuer von 20 Prozent auf das gesamte Einkommen einschließlich unrealisierter Veräußerungsgewinne für alle Steuerzahler:innen mit einem Vermögen in Höhe von über 100 Millionen U-Dollar.
  • Carried Interest soll als gewöhnliches Einkommen für Gesellschafter:innen mit einem zu versteuernden Einkommen (aus allen Quellen) von über 400.000 US-Dollar behandelt werden.
  • Die Steuerstundung für “Internal Revenue Code Section 1031 like-kind exchanges” für Steuerzahler:innen mit Gewinnen, die 500.000 US-Dollar überschreiten (1.000.000 US-Dollar für verheiratete, zusammenveranlagte natürliche Personen) soll beendet werden.
  • Ein weiterer Vorschlag betrifft die Anpassung der Recapture-Vorschriften. Veräußerungsgewinne bei bestimmten Immobilien werden in Höhe der Abschreibungsaufwendungen mit dem individuellen Steuersatz besteuert, statt mit einem bisher geltenden gesonderten Steuersatz. Die neue Vorschrift gilt nicht für natürliche Personen, die ein bereinigtes Bruttoeinkommen unter 400.000 US-Dollar (bei zusammenveranlagten Ehegatten) beziehungsweise unter 200.000 US-Dollar (bei Einzelveranlagung) haben.
  • Die Regeln zu Devisengewinnen oder -verlusten für natürliche Personen sollen vereinfacht werden, indem die Nutzung eines jährlichen Durchschnittswechselkurses bei der Berechnung der Vergütung in ausländischer Währung erlaubt wird. Der Vorschlag würde außerdem zu einer Erhöhung des persönlichen Freistellungsbetrags von 200 auf 500 US-Dollar (inflationsbereinigt) führen. Natürlichen Personen wäre es gestattet, realisierte ausländische Währungsverluste abzusetzen, die in Verbindung mit einer Hypothekenschuld stehen, die durch einen persönlichen Wohnsitz gesichert ist. Diese Verluste wären absetzbar solange sie den steuerlichen Gewinn aus den Währungsschwankungen bei der Veräußerung der Immobilie nicht überschreiten. 
  • Für ausländische digitale Bestandskonten soll es eine verpflichtende Meldung geben.
  • Es ist geplant, den steuerlichen Veranlagungszeitraum auf drei Jahre nach Zeitpunkt der Einreichung von Form 8854 zu verlängern.