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Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 18. Mai 2022 den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen verabschiedet. Diese wurde am 20. Mai auf der Website des IDW veröffentlicht.

Dies ist die erste Änderung seit der Verabschiedung im November 2010. In 2015 wurden durch BilRUG Änderungen an § 288 Abs. 2 und § 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB vorgenommen. Diese werden unter anderem in dem vorliegenden Entwurf berücksichtigt.

Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zum Entwurf werden vom IDW bis zum 30. August 2022 erbeten.

Den Entwurf können Sie hier herunterladen.

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