Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hat am 10. Februar 2022 das IFRIC-Update zu den Ergebnissen der Sitzung vom 1. Februar 2022 veröffentlicht. Das IFRS IC hat folgende (vorläufige) Agendaentscheidungen getroffen:
Vorläufige Agendaentscheidung
- Negative Low Emission Vehicle Credits (IAS 37)
Finale Agendaentscheidung
- TLTRO III Transactions (IFRS 9 and IAS 20
Negative Low Emission Vehicle Credits (IAS 37)
Die vorläufige Agenda-Entscheidung betrifft die Frage des Ansatzes einer Rückstellung nach IAS 37 für den Fall, in dem Fahrzeuge festgelegte Emissionsgrenzwerte überschreiten und hieraus negatives Emissionsguthaben erzeugt wird.
Das IFRS IC hat die Frage behandelt, ob ein Unternehmen eine gegenwärtige Verpflichtung im Sinne der Definition in IAS 37 hat, wenn das Verhältnis von hergestellten oder importierten Fahrzeugen mit hohen Emissionen zu Fahrzeugen mit niedrigen Emissionen zu einem Negativ-Emissionsguthaben im Rahmen eines staatlichen Klimaschutzprogramms führt, welches in der Folgeperiode durch Kauf oder Generierung von positivem Guthaben auszugleichen ist, auch wenn ein Abfluss von wirtschaftlichen Ressourcen durch die Akzeptanz von möglichen Marktzugangsbeschränkungen bis hin zur Einstellung der Geschäftstätigkeit vermieden werden kann.
Das IC kam zu dem (vorläufigen) Schluss, dass bei einem negativen Emissionsguthaben grundsätzlich eine rechtliche Verpflichtung besteht, die der Definition einer Verbindlichkeit nach IAS 37 entspricht, es sei denn, die Akzeptanz der möglichen Marktzugangsbeschränkungen stellt eine (als selten angenommene) realistische Alternative zur Beseitigung der negativen Guthaben für dieses Unternehmen dar. Sollte Letzteres der Fall sein, könnte dennoch eine faktische Verpflichtung bestehen, wenn das Unternehmen bei anderen Parteien eine gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, das Negativ-Guthaben auszugleichen.
Das IC weist darauf hin, dass neben dem Bestehen einer gegenwärtigen Verpflichtung weitere Kriterien für den Ansatz einer Rückstellung zu erfüllen sind, die nicht Gegenstand dieser (vorläufigen) IFRS IC Entscheidung sind.
Da das IFRS IC der (vorläufigen) Auffassung ist, dass die Grundsätze und Anforderungen in IAS 37 eine angemessene Grundlage für Unternehmen bieten, um zu beurteilen, ob die in der Anfrage beschriebenen negativen Emissionsguthaben die Definition einer gegenwärtigen Verpflichtung nach IAS 37 erfüllen, wird vorgeschlagen, die Fragestellung nicht im Rahmen eines Standardsetzungsprojektes weiter zu verfolgen.
TLTRO III Transactions (IFRS 9 and IAS 20)
Das IFRIC hat seine finale Agenda-Entscheidung hinsichtlich der Bilanzierung von Darlehensaufnahmen im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte durch die Europäische Zentralbank mit Zinsvorteilen (targeted longer-term refinancing operations - „TLTRO III“) getroffen.
Gegenstand der Anfrage der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA war dabei insbesondere, ob es sich bei den im Rahmen von TLTRO III begebenen Darlehen um unterverzinsliche Darlehen handelt und falls ja, ob der Vorteil der Unterverzinslichkeit eine Zuwendung der öffentlichen Hand darstellt, welche nach IAS 20 zu behandeln sein könnte.
Dabei hat das IFRIC keine finale Entscheidung dazu getroffen, ob es sich bei der Europäischen Zentralbank um eine öffentliche Hand im Sinne des IAS 20 handelt oder ob es sich um einen Vorteil aus einem unterverzinslichen Darlehen im Sinne des IAS 20.10A handelt.
Für den Fall, dass Bilanzierende zu der Auffassung gelangen, es handele sich bei der EZB um eine öffentliche Hand im Sinne von IAS 20, sei bei erstmaligem Ansatz der Unterschiedsbetrag zwischen beizulegendem Zeitwert des Darlehens und Transaktionspreis als Zuwendung zu behandeln, sofern sich keine Hinweise auf eine andere Gegenleistung ergeben.
Nach dem Wortlaut der Entscheidung soll sich die Folgebilanzierung der Zuwendung dann nach IFRS 9 statt IAS 20 richten.
Die Entscheidung wird mit Zustimmung des IASB im März 2022 endgültig. Die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Bilanzierung des TLTRO III-Programms der EZB und ähnlich gelagerte Fälle ist im Einzelfall zu analysieren.
Der vollständige IFRIC Update Newsletter ist über die Website des IASB unter diesem Link abrufbar.
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