Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Das IDW hat heute auf die Veröffentlichung des „IDW ERS IFA 3 Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss“ hingewiesen.
Der von dem Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedete Entwurf enthält Grundsätze zur Abgrenzung zwischen Immobilien des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens. Außerdem befasst sich der Entwurf mit Fragen des Ausweises von Kosten, die bei der Erstellung oder umfassenden Sanierung bzw. Modernisierung von baulichen Anlagen anfallen sowie mit Ausweisfragen bezüglich sog. Bauvorbereitungskosten. Des Weiteren werden Zweifelsfragen zum Ausweis im Rahmen der Veräußerung einer Immobilie beantwortet. Auf Abweichungen im Vergleich zur Formblattverordnung für Wohnungsunternehmen wird ebenfalls eingegangen.
Der IDW RS IFA 3 soll erstmals anzuwenden sein auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen. Auch eine vorzeitige Anwendung soll zulässig sein.
Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zum Entwurf werden vom IDW bis zum 30. August 2022 erbeten.
Den Entwurf können Sie hier herunterladen.
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