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Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 3. März 2022 die Verordnung (EU) Nr. 2022/357 vom 2. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und an IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (siehe Express Accounting News 07/2021) übernommen.

IAS 1 und IAS 8 in ihrer geänderten Fassung sowie die damit einhergehenden Änderungen an diversen anderen IFRS-Standards sind spätestens für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

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