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Das DRSC hat heute veröffentlicht, dass der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC in seiner heutigen Sitzung den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 12 (DRÄS 12) zur Änderung des DRS 20 Konzernlagebericht verabschiedet hat.

Die Anpassungen beinhalten die Änderungen durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II). Hier werden die Konkretisierungen zur Konzernerklärung zur Unternehmensführung bzgl. Anwendungsbereich und Inhalt entsprechend erweitert.

Darüber hinaus wird ein Hinweis auf die Berichtspflichten gem. Art 8 EU-Taxonomie-Verordnung in der nichtfinanziellen Konzernerklärung aufgenommen.

DRÄS 12 wird dem Bundesministerium der Justiz zum Zwecke der gemäß § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung zeitnah vorgelegt.

Die Pressemitteilung des DRSC vom heutigen Tage kann hier eingesehen werden.

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