Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die Bekanntmachung des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 12 (DRÄS 12) durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB wurde am 7. März 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Damit wird mit der ordnungsgemäßen Anwendung des DRÄS 12 die Vermutung verbunden, dass die die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden.
Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 12 umfasst i.W. Anpassungen des DRS 20 Konzernlagebericht an die durch das FüPoG II geänderte Gesetzeslage und einen Hinweis auf die Berichtspflichten gem. Art 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (siehe EAN 5/2022).
Der DRÄS 12 ist im Bundesanzeiger abrufbar.
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