Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dieser ersetzt den IDW Rechnungslegungshinweis: Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB (IDW RH 1.014) i.d.F. vom 09.01.2009. Er gilt erstmals für Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen.
Der überarbeitete RH beschränkt sich dem Wortlaut nach auf Wertpapiere, kann jedoch auch Anhaltspunkte für die Zugangsklassifizierung und Umwidmung anderer Finanzinstrumente (bspw. Schuldscheindarlehen) bieten.
Umwidmungen von Wertpapieren in das Anlage- oder Umlaufvermögen haben dabei, wie bisher, stets dann zu erfolgen, wenn sich der mit diesen Wertpapieren verfolgte Zweck geändert hat. Neu aufgenommen wurde der Hinweis auf den Vorbehalt ggf. branchenspezifischer gesetzlicher Regelungen (bspw. § 340e Abs. 3 S. 2 HGB) bzw. anderer IDW Verlautbarungen.
Weiterhin bleibt es beim Ansatz des umgewidmeten Bestands zum Buchwert des letzten Jahresabschlusses. Die Möglichkeit zur Umwidmung zum Buchwert eines letzten Zwischenabschluss wird nicht mehr aufgeführt. Ebenso werden Aussagen zur Bewertung auf illiquiden Märkten nicht mehr gemacht, da dies ursprünglich auf besondere Fragestellungen in Zeiten der Finanzmarktkrise zurückzuführen war.
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