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Ein grünes Klassifizierungssystem, welches die Klima- und Umweltziele der EU in Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten überführen soll – mit der EU-Taxonomie wird es zukünftig leichter sein, Unternehmen nach ihrem ökologischen Handeln zu bewerten und daraus zum Beispiel Investitionsentscheidungen abzuleiten.

Als umweltfreundlich oder ökologisch nachhaltig werden Wirtschaftstätigkeiten anerkannt, die einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der Klima- und Umweltziele der EU leisten, keinem dieser nennenswert widersprechen und soziale Mindeststandards erfüllen.

Problematisch ist jedoch das Fehlen formaler Bewertungskriterien und die bisher nur unspezifisch ausgelegten Leitlinien für die sozialen Mindeststandards im Taxonomie-System, die Minimum Safeguards. Die konkrete Auslegung der von den Minimum Safeguards gesetzten Vorgaben überlässt die EU bislang den Unternehmen selbst. 

Die Umsetzung der EU-Taxonomie ist deshalb ohne Zweifel eine Herausforderung für jedes betroffene Unternehmen – gerade auch im Hinblick auf verpflichtend anstehende Berichterstattungen ab dem Geschäftsjahr 2021. Bereits ab dann müssen Unternehmen gewisse Berichterstattungen zu den Minimum Safeguards für die ersten zwei definierten Umweltziele vornehmen. Für das Geschäftsjahr 2022 wird von der EU-Taxonomie eine vollumfängliche Berichterstattung zu allen sechs Umweltzielen verpflichtend. 

In den letzten Monaten haben wir die Umsetzungsmöglichkeiten der EU-Taxonomie deshalb mit unseren Kunden, in unseren Teams und mit weiteren Stakeholdern sowohl im Beratungsgeschäft als auch im Rahmen von nichtfinanziellen Prüfungen diskutiert. 

Daraus geht hervor, dass dringender Bedarf an praktischer Anleitung zu Terminologie, Methoden und Konzepten zur Auslegung der Minimum Safeguards besteht.

Mit unserem Whitepaper Minimum Safeguards geben wir nicht nur einen Überblick zum aktuellen Stand der Diskussion, sondern ebenfalls einen konkreten Ansatz die Anforderungen hinsichtlich der sozialen Mindeststandards umzusetzen. Wir berücksichtigen dabei uns bekannte Initiativen und angekündigte Vorschriften. 

Neben der EU-Taxonomierichtlinie sind viele unserer Kunden in Deutschland auch mit den Anforderungen des neuen deutschen Gesetzes zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) konfrontiert. Eine vergleichende Analyse zwischen den Anforderungen des LkSG und unserem KPMG-Ansatz für die Anforderungen der sozialen Mindeststandards wird ebenfalls in unserem Whitepaper aufgezeigt.

Gerne wollen wir Ihnen auch praktische Leitlinien für die Anwendung der EU-Taxonomie an die Hand geben. Wir freuen uns über Ihr Feedback und den Austausch mit Ihnen, zu Erkenntnissen aus Ihrer Praxis und beabsichtigen, dieses Whitepaper in einer weiteren Auflage um dieses Wissen zu ergänzen.

Hier können Sie das Whitepaper „Minimum Safeguards“ herunterladen: