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Am 10. Dezember 2021 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der EU-Kommission („Delegierte Verordnung vom 6. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung des Inhalts und der Darstellung der Informationen, die von Unternehmen, die unter Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU fallen, in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten offenzulegen sind, und durch Festlegung der Methode, anhand deren die Einhaltung dieser Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist“) im EU-Amtsblatt veröffentlicht, nachdem die Vetofrist für das Europäische Parlament und den Rat abgelaufen ist.

Die Delegierte Verordnung ergänzt Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852), nach dem Unternehmen verpflichtet sind, ihre nichtfinanziellen Erklärungen gem. § 289b, 315b HGB um Angaben zum ökologisch nachhaltigen Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben und der Betriebsausgaben zu ergänzen (zur EU-Taxonomie-Verordnung sowie zu dem bereits verabschiedeten Maßnahmenpakt berichteten wir in den Express Accounting News 10/202117/2021 und 25/2021 sowie ausführlich in den Accounting News 06/2021).

Zusammen mit den Vorgaben der am 9. Dezember 2021 im EU-Amtsblatt veröffentlichten delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 zu den Technischen Bewertungskriterien für die ersten beiden Umweltziele bildet die delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 die Grundlage für die erstmalige Veröffentlichung von Taxonomieangaben im Jahr 2022.

Die Delegierte Verordnung können Sie hier herunterladen.

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