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Mit dem vorliegenden E-DRÄS 12 soll DRS 20 an die Änderungen durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) angepasst werden, indem die Konkretisierungen zur Konzernerklärung zur Unternehmensführung bzgl. Anwendungsbereich und Inhalt entsprechend erweitert werden.

Darüber hinaus schlägt das DRSC die Aufnahme eines Hinweises auf die Berichtspflichten gem. Art 8 EU-Taxonomie-Verordnung in der nichtfinanziellen Konzernerklärung vor.

Der Entwurf sieht eine erstmalige Anwendung der geänderten Regelungen für das nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahr vor. Der Hinweis bzgl. EU-Taxonomie-Verordnung ist jedoch erstmals für die nichtfinanzielle Konzernerklärung zu beachten, die nach dem 31. Dezember 2021 offengelegt wird.

Die Kommentierungsfrist endet am 4. Februar 2022. Den vollständigen Entwurf können Sie hier herunterladen.

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