Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
IASB veröffentlicht Entwurf zu Änderungen an IAS 1 (Langfristige Schulden mit Kreditbedingungen)
Das IASB hat am 19. November 2021 den Entwurf „ED/2021/9 Non-current Liabilities with Covenants (Proposed amendments to IAS 1)“ zu Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses veröffentlicht.
Der Entwurf ergänzt die vom IASB bereits im Januar 2020 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- bzw. langfristig.
Mit den ergänzenden Änderungsvorschlägen soll u.a. die Klassifizierung von Schulden klargestellt werden, bei denen das Recht eines Unternehmens, die Erfüllung der Schuld um mindestens 12 Monate zu verschieben, davon abhängig ist, ob bestimmte Kreditbedingungen (sog. Covenants) nach dem Abschlussstichtag erfüllt sind.
Das IASB stellt nun klar, dass Kreditbedingungen, die sich auf einen Zustand nach dem Abschlussstichtag beziehen, keinen Einfluss auf die Beurteilung haben, ob das Recht auf Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens 12 Monate bestand. Entsprechend ergeben sich keine Auswirkungen auf die Klassifizierung als langfristige Schulden. Das Bestehen von Kreditbedingungen soll nun über einen gesonderten Ausweis der langfristigen Schulden mit Kreditbedingungen in der Bilanz sowie durch erweiterte Angaben im Anhang transparent gemacht werden.
Die Änderungen sollen nicht vor dem 1. Januar 2024 verpflichtend anzuwenden sein. Ebenfalls wird vorgeschlagen, den Erstanwendungszeitpunkt der im Januar 2020 veröffentlichten Änderungen an IAS 1 erneut zu verschieben. Deren ursprünglicher Erstanwendungszeitpunkt war pandemiebedingt bereits auf den 1. Januar 2023 verschoben worden (siehe Express Accounting News 45/2020).
Stellungnahmen zum Entwurf werden vom IASB bis zum 21. März 2022 erbeten.
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