Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 30. August 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Durch die nunmehr in EU-Recht übernommenen Änderungen an IFRS 16 wird der Anwendungszeitraum der Änderung vom Mai 2020, mit der Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt wird, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist, um ein Jahr verlängert. Über einzelne Aspekte der Verlautbarung hatten wir in der Ausgabe 13/2021 der Express Accounting News berichtet.

Die Änderungen sind für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen, anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.

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