Mit dem Fondsstandortgesetz (FoStoG) setzt der Gesetzgeber EU-Vorgaben aus den Richtlinien für „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ und „Alternative Investment Fund Manager“ um. Die erweiterten MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen) führt zusätzliche Informations- und Dokumentationspflichten ein.
Dies sind nur zwei Beispiele für regulatorische Vorgaben, die neue Anforderungen für Dienstleistungsunternehmen aus dem Wertpapiersektor mit sich bringen. Hinzu kommen künftig etwa Pflichten aus dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG).
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Jens Hahn
Director, Financial Services, Wirtschaftsprüfer
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft