Die EU-Kommission hat am 6. Juli 2021 ein umfangreiches Maßnahmenpaket veröffentlicht. Insbesondere wurde ein delegierter Rechtsakt i.S.d. Art. 8 Abs. 4 der EU-VO 2020/852 vom 18. Juni 2020 (EU-Tax-VO) erlassen, der für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen von Bedeutung ist.

Nach der EU-Tax-VO müssen Unternehmen, die eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung im Sinne von § 289b, 315b HGB (bzw. §§ 340a bzw. i HGB für Kreditinstitute und §§ 341a bzw. j HGB für Versicherungsunternehmen) erstellen und veröffentlichen, erstmals für das Geschäftsjahr 2021 erweiterte Angaben machen. Art. 8 Abs. 1 EU-Tax-VO fordert von allen betroffenen Unternehmen, ihre nichtfinanzielle Erklärung um Angaben darüber zu erweitern, wie und in welchem Umfang die Tätigkeit des Unternehmens mit Wirtschaftsaktivitäten verbunden ist, die als ökologisch nachhaltig zu klassifizieren sind. Für Nicht-Finanzunternehmen ist gem. Art. 8 Abs. 2 der EU-Tax-VO der Anteil der Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben anzugeben, der mit „ökologisch nachhaltigen“ Wirtschaftsaktivitäten verbunden ist (KPIs).

Die Kriterien, anhand derer die Wirtschaftstätigkeit von betroffenen Unternehmen als „ökologisch nachhaltig“ einzustufen ist, richten sich nach Art. 3 der EU-Tax-VO. Zur Konkretisierung dieser Kriterien für die Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ wurden am 21. April 2021 die umfangreichen technischen Bewertungskriterien in Form eines delegierten Rechtsaktes durch die EU-Kommission erlassen (wir berichteten in den Express Accounting News 17/2021).

Nun hat die EU-Kommission gestern einen weiteren delegierten Rechtsakt erlassen, welcher die Berichtspflichten hinsichtlich Inhalt der KPIs, Ermittlungsmethode und Darstellung konkretisiert. Über die dem Rechtsakt vorausgegangene Empfehlungen der europäischen Aufsichtsbehörden ESMA, EIOPA und EBA berichteten wir in den Express Accounting News 10/2021 sowie ausführlich in den Accounting News 06/2021.

Der delegierte Rechtsakt und die umfangreichen Anhänge können hier heruntergeladen werden. Die Dokumente werden nach Übersetzung in die Amtssprachen auch im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Außerdem beinhaltet das Maßnahmenpaket mehrere Initiativen zur Bewältigung des Klimawandels und anderer ökologischer Herausforderungen. So beabsichtigt die EU-Kommission, mit der EFRAG, der ESMA und dem IASB zusammenzuarbeiten, um zu beurteilen, ob die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) Nachhaltigkeitsrisiken angemessen berücksichtigen. Die Kommission wird bis Ende 2023 über die Durchführung der Strategie Bericht erstatten und die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um ein nachhaltiges Finanzwesen aktiv unterstützen.

Schließlich wurde ein Vorschlag für einen freiwilligen EU-Standard für grüne Anleihen zur Finanzierung nachhaltiger Investitionen (Green Bonds) verabschiedet.

Die Pressemitteilung der EU-Kommission können Sie hier herunterladen.

KPMG Express Accounting News

So kontaktieren Sie uns

Mein Profil

Speichern Sie Inhalte, verwalten Sie Ihre Bibliothek und teilen Sie die Inhalte mit Ihrem Netzwerk.