Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der Modulentwurf IAS 1 - M 1 befasst sich mit Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen im Zusammenhang mit der im Dezember 2020 vom IFRS IC veröffentlichten Agendaentscheidung Supply Chain Financing Arrangements – Reverse Factoring.
In dem Modulentwurf wird insbesondere auf den Ausweis in der Bilanz, auf die Darstellung in der Kapitalflussrechnung und auf Anhangangaben im Zusammenhang mit Reverse-Factoring-Transaktionen eingegangen.
In Bezug auf die Bilanz wird zunächst erörtert, dass nach den allgemeinen Regeln des IFRS 9 im Einzelfall zu würdigen ist, ob die ursprüngliche Verbindlichkeit auszubuchen und eine neue Verbindlichkeit einzubuchen ist. Sodann wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen bei Vorliegen einer Reverse-Factoring-Vereinbarung (weiterhin) eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen ist. Daran anknüpfend wird der Frage nachgegangen, ob die Zahlungsströme aus der Reverse-Factoring-Vereinbarung in der Kapitalflussrechnung dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit oder dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Abschließend wird ein Überblick über potenziell einschlägige Anhangangaben gegeben.
Die Kommentierungsfrist endet am 10.09.2021.
Der Entwurf steht zum Download auf der Seite des IDW bereit.
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