Der IASB hat am 26. Juli 2021 einen Entwurf Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures herausgegeben, der bestimmten Tochtergesellschaften die Aufstellung eines IFRS-Abschlusses mit reduzierten Angabepflichten ermöglichen soll.

Der vorgeschlagene Standard kann optional angewendet werden auf den Konzernabschluss, den Einzelabschluss und/oder den separaten Abschluss von Tochtergesellschaften („subsidiary“) i.S.d. IFRS 10.A, die keine öffentliche Rechenschaftspflicht haben („without public accountability“) und die Tochterunternehmen eines obersten oder zwischengeschalteten Mutterunternehmens sind, das einen der Öffentlichkeit zugänglichen Konzernabschluss nach IFRS erstellt. Öffentliche Rechenschaftspflicht in diesem Sinne haben alle Unternehmen, deren Eigenkapital- oder Schuldinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden oder die im Prozess sind, solche Instrumente zu emittieren und solche Unternehmen, die geschäftsmäßig treuhänderisch Vermögen verwalten (wie z. B. die meisten Banken und Versicherungen).

Der Standardentwurf legt in den Textziffern 22 bis 213 für jeden IFRS-Standard den Umfang der reduzierten Anhangangaben fest.

Die Angabepflichten der folgenden IFRS-Standards bleiben dagegen anwendbar:

  • IFRS 8 Geschäftssegmente,
  • IFRS 17 Versicherungsverträge und
  • IAS 33 Ergebnis je Aktie.

Der Standardentwurf enthält kein konkretes Datum des Inkrafttretens. Stattdessen wird vorgeschlagen, dass ein Unternehmen den neuen Standard für Berichtsperioden anwenden kann, die am oder nach einem bestimmen Datum beginnen (18 bis 24 Monate nach der Veröffentlichung des finalen Standards). Eine frühere Anwendung soll zulässig sein.

Stellungnahmen werden bis zum 31. Januar 2022 erbeten.

Den Entwurf können Sie hier herunterladen.

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