Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 02. Juli 2021 die Verordnung (EG) Nr. 2021/1080 vom 28. Juni 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung werden Änderungen an den Standards IAS 16, IAS 37, IAS 41, IFRS 1, IFRS 3 und IFRS 9 – unter anderem im Zusammenhang mit den Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Standards – Zyklus 2018-2020 übernommen.

Alle Änderungen sind ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.

Über einzelne Aspekte der Verlautbarung hatten wir in der Ausgabe 31/2020 der Express Accounting News berichtet.

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