Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Als Reaktion auf die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat das International Accounting Standards Board (IASB) am 31. März 2021 IFRS 16 Leasingverhältnisse geändert, um eine einjährige Verlängerung der praktischen Erleichterung zu ermöglichen, die Leasingnehmer bei der Bilanzierung von COVID-19-bezogenen Mietkonzessionen unterstützt. Die Änderungen erweitern die praktische Erleichterung auf Mietkonzessionen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällige Leasingzahlungen reduzieren. Zuvor waren nur solche Mietkonzessionen im Anwendungsbereich der Erleichterung, die Leasingzahlungen reduzieren, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig sind bzw. waren.
Die Änderungen sind für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen, anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Dies gilt auch für Abschlüsse, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Amendments noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Das für die Anwendung der Änderungen in der EU notwendige Endorsement ist noch nicht erfolgt.
Die Pressemitteilung des IASB ist hier verfügbar.
Lesen Sie auch unseren Webartikel und unseren Leitfaden zu den ursprünglichen praktischen Erleichterungen. Eine Aktualisierung unseres Leitfadens erfolgt in Kürze.
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