Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die EU-Kommission hat am 21. April 2021 ein umfangreiches Maßnahmenpaket veröffentlicht. Insbesondere wurde ein delegierter Rechtsakt i.S.d. Art. 8 Abs. 4 der EU-VO 2020/852 vom 18. Juni 2020 (EU-Taxonomie-VO) erlassen, der für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen des nicht-finanziellen Sektors von Bedeutung ist.
Nach der EU-Taxonomie-VO müssen Unternehmen, die eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung im Sinne von § 289b, 315b HGB erstellen und veröffentlichen, erstmals für das Geschäftsjahr 2021 erweiterte Angaben machen. So ist gem. Art. 8 Absatz 2 der EU-Taxonomie-VO zu bestimmten Posten der jeweilige Anteil anzugeben, der als „ökologisch nachhaltig“ einzustufen ist. Darüber wurde bereits in Express Accounting News 10/2021 berichtet.
Die Kriterien, anhand derer die Wirtschaftstätigkeit von betroffenen Unternehmen als „ökologisch nachhaltig“ einzustufen ist, richten sich nach Art. 3 der Taxonomie-VO. Hiernach muss die Wirtschaftstätigkeit:
- einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung von Umweltzielen nach Art. 9 Taxonomie-VO leisten,
- nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von jeweils anderen Umweltzielen nach Art. 9 Taxonomie-VO führen,
- die Einhaltung eines Mindestschutzes gewährleisten und die
- technischen Bewertungskriterien zur Konkretisierung der Umweltziele erfüllen.
Die Ausgestaltung der „technischen Bewertungskriterien“ der Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (Art. 9 a) + b)) wurden nun durch die EU-Kommission in der Form einer delegierten Verordnung verabschiedet.
Die delegierte Verordnung und die beiden umfangreichen Anhänge können Sie hier herunterladen. Die Dokumente werden nach Übersetzung in die Amtssprachen auch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Außerdem beinhaltete das Maßnahmenpaket einen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen und Änderungen der delegierten Rechtsakte zu Anlage- und Versicherungsberatung, treuhänderischen Pflichten und zu Aufsichts- und Lenkungsanforderungen bei Anlage- und Versicherungsprodukten.
Die Pressemitteilung der EU-Kommission können Sie hier herunterladen.
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