Influencer-Marketing ist heute fester Bestandteil moderner Markenkommunikation. Kaum ein Unternehmen verzichtet noch auf die Reichweite und Authentizität von Content-Kreator:innen, wenn es um gezielte Produktplatzierungen und emotionale Markenbotschaften geht.
Als Gegenleistung für ihre Präsenz in Posts, Reels und Storys, mit denen sie ein Millionenpublikum erreichen, erhalten Influencer:innen häufig Reisen, Produkte oder Eventeinladungen.
Was oft übersehen wird: Solche Kooperationen sind nicht nur clevere Marketinginstrumente, sondern auch steuerlich relevant. Influencer-Marketing ist ein wirtschaftlich bedeutendes Geschäftsfeld, das auch Finanzämter und steuerstrafrechtliche Ermittlungsbehörden verstärkt in den Blick nehmen – wie aktuell in Nordrhein-Westfalen. Dort wertet eine Taskforce des Landesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität umfangreiche Daten aus, um Steuerhinterziehungsdelikten von Influencer:innen auf die Spur zu kommen.
Ein Wohnsitz im Ausland schützt ebenso wenig vor Steuerpflichten in Deutschland wie Unwissenheit vor rechtlichen Konsequenzen.
Auch Unternehmen stehen in der Verantwortung: Wer mit Influencer:innen kooperiert, muss steuerliche Aspekte mitdenken. Die Zusammenarbeit ist längst nicht mehr nur Sache der Marketingabteilung – auch Steuer- und Finanzabteilungen sind gefordert.