IFRIC Update veröffentlicht
Das IFRS IC hat den IFRIC-Update Newsletter zu den Ergebnissen der Sitzung am 3. März 2020 veröffentlicht.
Das IFRS IC hat den IFRIC-Update Newsletter zu den Ergebnissen veröffentlicht.
Sale and Leaseback with variable payments (IFRS 16):
Das IFRS IC hat eine vorläufige Agendaentscheidung zur Bewertung des zurückbehaltenen Nutzungsrechtes im Rahmen einer Sale & Leaseback Transaktion bei variablen Leasingzahlungen getroffen. Demzufolge kann das Nutzungsrecht mit dem Barwert der erwarteten Leasingzahlungen angesetzt werden, der auch die variablen Leasingzahlungen enthält. Die Bemessung des Nutzungsrechtes hat Auswirkungen auf die Gewinnrealisierung im Zeitpunkt der Übertragung des Vermögenswertes sowie auf den erstmaligen Ansatz der Leasingverbindlichkeit. Das IFRS IC empfiehlt zudem die Klarstellung des IFRS 16 in Bezug auf die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses.
Financial Reporting in Hyperinflationary Economies - Translation of a Hyperinflationary Foreign Operation (IAS 21 und IAS 29):
Zur Rechnungslegung eines Unternehmens, das über einen ausländischen Geschäftsbetrieb mit einer Hochinflationswährung als funktionaler Währung verfügt, hat das IFRS IC zudem die folgenden finalen Agendaentscheidungen veröffentlicht:
- Die Effekte aus der Inflationsanpassung (IAS 29) und Umrechnung des Abschlusses (IAS 21) des Geschäftsbetriebs (restatement /translation effect) sind nach einer der beiden folgenden Methoden zu erfassen: Nach der „split method“ werden die beiden Effekte getrennt - im Gesamtergebnis (translation effect) und im Eigenkapital (restatement effect) – erfasst. Nach der OCI method werden dagegen beide Effekte im Gesamtergebnis erfasst. Nicht zulässig ist es dagegen, beide Effekte im Eigenkapital zu erfassen.
- Kumulierte Umrechnungsdifferenzen aus den Perioden vor Hochinflation (cumulate pre-hyperinflation exchange differences) sind bis zum Abgang des Geschäftsbetriebs in einem separaten Bestandteil des Eigenkapitals zu kumulieren und bei Abgang in den Gewinn und Verlust umzugliedern (sog. recycling). Eine Umgliederung der kumulierten Effekte in einen anderen Bestandteil des Eigenkapitals, der bei Abgang des Geschäftsbetriebs nicht in den Gewinn und Verlust umgegliedert wird, ist dagegen nicht zulässig.
- Die Frage, ob die Vergleichszahlen im Abschluss und im Zwischenabschluss des ausländischen Geschäftsbetriebs anzupassen sind, wenn der Geschäftsbetrieb hochinflationär wird, wird nicht auf die Agenda des IFRS IC genommen. Nach den Erkenntnissen des IFRS IC werden die Vergleichszahlen im Allgemeinen nicht angepasst. Es bestehen daher insoweit wohl wenig Unterschiede in der Praxis.
Training Costs to Fulfil a Contract (IFRS 15):
Das IFRS IC hat eine finale Agendaentscheidung zur Aktivierungsfähigkeit von Schulungskosten für eigene Mitarbeiter als Vertragserfüllungskosten bei der Erbringung von Dienstleistungen an einen Kunden getroffen. Schulungskosten für eigene Mitarbeiter, die bei einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen an einen Kunden anfallen, müssen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand erfasst werden und können weder als immaterieller Vermögenswert nach IAS 38, noch als Vertragserfüllungskosten nach IFRS 15 aktiviert werden. Dies gilt auch dann, wenn die Schulungskosten vom Kunden explizit vergütet werden. In der vom IFRS IC beurteilten Situation stellt die Schulung der eigenen Mitarbeiter keine eigene Leistungsverpflichtung dar.
Für die Beurteilung der Aktivierungsfähigkeit der Schulungskosten ist IAS 38 - Immaterielle Vermögenswerte anzuwenden, und somit IFRS 15.95 nicht einschlägig. Eine Aktivierung der Schulungskosten nach IAS 38 scheidet regelmäßig mangels ausreichender Verfügungsgewalt über den künftigen wirtschaftlichen Nutzen der geschulten eigenen Mitarbeiter aus, wodurch die Ansatzkriterien eines immateriellen Vermögenswertes nicht erfüllt sind. Eine Aktivierung der angefallenen Schulungskosten nach den Kriterien des IFRS 15.95 ist dann unzulässig, da bereits ein anderer, vorrangig anzuwendender IFRS-Standard den Ansatz eines Vermögenswertes ausschließt. Das IFRS IC erachtet die Regelungen im IAS 38 und IFRS 15 als ausreichend und empfiehlt keine weitere Klarstellung der Standards durch das IASB.
Der vollständige IFRIC Update Newsletter ist über die Website des IASB unter folgenden Link abrufbar.
KPMG Express Accounting News
Prof. Dr. Hanne Böckem
Partner, Audit, DPP
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft