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Mit dem Jahressteuergesetz wurde im Dezember 2016 die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu geregelt. Ab Januar 2023 müssen diese grundsätzlich alle Tätigkeiten gesondert aus umsatzsteuerlicher und ertragsteuerlicher Sicht würdigen und gegebenenfalls eine Umsatzsteuer entrichten. Obwohl die Übergangsfrist während der Covid-19-Pandemie um zwei Jahre verlängert wurde, haben viele juristische Personen des öffentlichen Rechts ihre Projektpläne noch nicht umgesetzt. Gründe für Verzögerungen gibt es viele, unter anderem die Komplexität der internen und externen Dokumentation durch die enorme Anzahl an Einzeltätigkeiten und Tatbestandsmerkmalen bei fehlendem Know-how der Belegschaft, die Uneinheitlichkeit des Haushaltsscreenings oder auch der niedrige Digitalisierungsgrad vieler Organisationen.

Mit Blick auf das Ende der Übergangsregelung zum 31.12.2022 sollten juristische Personen öffentlichen Rechts die Umstellung jedoch dringend in Angriff nehmen, da mit einer erneuten Verlängerung nicht zu rechnen ist. Eine verspätete Umstellung entsprechend der gesetzlichen Neuregelung kann Steuernachzahlungen sowie möglicherweise straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen für die Organe der juristischen Personen öffentlichen Rechts haben.

Mitarbeitendenschulung mittels eTrainings

Um steuerrelevante Tätigkeiten und diesbezügliche Angaben korrekt erfassen und einfacher, umfassender und in guter Qualität erheben zu können, ist ein entsprechendes Grundverständnis rund um die Umsatzsteuer in der Breite der Mitarbeiterschaft einer jPöR erforderlich. Dies kann durch den Einsatz entsprechender Schulungsmaßnahmen erreicht werden. Diese sind auch ein wesentlicher Baustein der Tax-Compliance und zahlen auf die nachhaltige Erfüllung steuerlicher Anforderungen durch die juristischen Personen öffentlichen Rechts ein.

Ab einer bestimmten Anzahl zu schulender Mitarbeitender bieten eTrainings die Möglichkeit, Kosten und Organisationsaufwand niedrig zu halten. Gemeinsam mit dem mehrfach ausgezeichneten Anbieter innovativer Onlinetrainings, WTT CampusONE, hat KPMG das Training „Umsatzsteuer für Kommunen“ entwickelt. Auf unserer Internetseite „Virtuelles Lernen, das Spaß macht“ finden Sie weitere Informationen, ein Demovideo und die Möglichkeit, einen kostenfreien Testzugang anzufordern. Sehen Sie sich auch die Aufzeichnung unseres gemeinsamen Webcasts „Die neue Umsatzsteuerpflicht für Kommunen“ an.

Digitalisierung und Automatisierung als Lösung für eine zielgerichtete Umsetzung

Mit dem KPMG-§2b-UstG-Assistenten bieten wir Ihnen zudem eine Lösung, die gesetzliche Neuregelung des §2b-Umsatzsteuergesetzes in digitaler und automatisierter Form zu meistern. Der Assistent unterstützt Sie dabei, Informationen zielgerichtet, strukturiert und einheitlich zu erheben und digital für die interne Dokumentation und extern als Nachweis gegenüber der Finanzverwaltung bereitzustellen. Durch die automatisierte Datenanalyse lassen sich Fälle mit Risikopotenzial identifizieren und einer qualifizierten Einzelfallprüfung unterziehen.

Unsere Lösung ist ohne zusätzliche technische Vorkenntnisse einsetzbar und greift auf Standard-Office-Anwendungen beziehungsweise eine digitale Kollaborationsplattform zurück. Zusätzliche Software mit langwierigen Genehmigungs- und Installationsprozessen ist nicht erforderlich. 

SOS §2b UStG – frischer Wind für Ihr Umstellungsprojekt

Ist Ihr Umstellungsprojekt ins Stocken geraten? Dann sollten Sie unser SOS-§2b-UStG-Angebot kennen lernen. Unsere Expertinnen und Experten sorgen im Rahmen des Projektmanagements dafür, dass Ihr Projekt wieder in Schwung kommt. Sie unterstützen bei der Aufarbeitung möglicher Lücken und deren Ursachen im bisherigen Projektplan und definieren gemeinsam mit Ihnen eine optimierte Planung mit geeigneten Maßnahmen und den erforderlichen Ressourcen. Ein strukturiertes Projektmanagement sorgt für Transparenz und fungiert als Kontroll- beziehungsweise Eskalationsinstanz. Aufgrund des steuerrechtlichen Hintergrunds der KPMG-Expert:innen unterstützt das Projektteam Sie nicht nur beim Projektmanagement, sondern auch tatkräftig bei der Bewältigung der rechtlichen und prozessualen Hürden. Auf Wunsch kommt auch der KPMG-§2b-UStG-Assistent zum Einsatz.

Sprechen Sie uns gerne an.