Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat kürzlich die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die anstehende Prüfungssaison veröffentlicht. Dabei ist es wenig überraschend, dass das Thema Power Purchase Agreements (PPA) erneut im Fokus steht. PPA sind derzeit ein viel diskutiertes Thema, da Unternehmen immer mehr bestrebt sind, ihre Stromversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. PPA kommen in verschiedenen Ausgestaltungsformen vor, wobei der erneuerbare Strom vor allem in Form von Sonnen- oder Windkraft (onshore oder offshore) vorliegen kann. Die vertragliche Menge wird meist durch Vereinbarungen wie "pay as contracted", "pay as generated" oder "pas as consumed" festgelegt, während die Preisvereinbarung entweder "fixed" oder "variabel" sein kann. Da diese Verträge oft über eine sehr lange Laufzeit abgeschlossen werden, gewinnen sie immer mehr an Bedeutung.
Nachdem die Anforderungen der ESMA in Bezug auf PPA für den letzten Jahresabschluss 2022 noch recht vage gehalten waren und zunächst einfach Transparenz über die Bilanzierung von bestehenden PPA bei den Unternehmen gefordert wurde, wird diese Anforderung nun für den kommenden Jahresabschluss weiter konkretisiert.
Unternehmen müssen Angaben zur vertraglich vereinbarten Energiemenge, zu den Zielen und der Laufzeit der Verträge machen. Auch Angaben zu den darin enthaltenen Preiskonditionen sind erforderlich. Darüber hinaus soll die angewandte Rechnungslegungsmethode angegeben werden. So ist ein Teil dieser Verträge gemäß IFRS 9 als Derivat zum Fair Value mit Erfassung sämtlicher Wertschwankungen über die Gewinn- und Verlustrechnung zu klassifizieren. Ein anderer Teil fällt möglicherweise unter die Ausnahmeregelung für den Eigenverbrauch gemäß IFRS 9.2.4 und wird somit als schwebendes Geschäft bilanziert. Auch eine Bilanzierung als Leasingvertrag gemäß IFRS 16 ist nicht ausgeschlossen. Daher fordert die ESMA Angaben zu PPA zunächst unabhängig von der angewandten Bilanzierungsmethode.
PPA und deren Bilanzierung beschäftigen Unternehmen schon seit einiger Zeit, da eine Bilanzierung eines Großteils dieser Verträge zum Fair Value in der Bilanz mit unplanbaren Schwankungen in der GuV erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsberichte und Prognosefähigkeit des Unternehmens hätte. In diesem Zusammenhang ist es interessant zu erwähnen, dass das IASB im Juli dieses Jahres beschlossen hat, ein Projekt dazu in seinen Arbeitsplan aufzunehmen. Unsere ersten Erkenntnisse dazu finden Sie in unserem Newsletter vom August (Nr. 135).
Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die bevorstehende Prüfungssaison vorbereiten und sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Angaben zu PPA sachgerecht tätigen können.
Quelle: KPMG Corporate Treasury News, Ausgabe 138. November 2023
Autoren:
Ralph Schilling, CFA, Partner, Head of Finance and Treasury Management, Treasury Accounting & Commodity Trading, KPMG AG
Andrea Monthofer, Senior Managerin, Finance and Treasury Management, Treasury Accounting & Commodity Trading, KPMG AG