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Der Austritt ist vollzogen

Großbritannien und die Europäische Union haben sich am 24. Dezember 2020 auf ein Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt.

Am 1. Januar 2021 ist Großbritannien endgültig aus der Europäischen Union ausgetreten. Um die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu regeln, lief bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangsfrist. Während dieser Übergangsphase behielt das Vereinigte Königreich den Zugang zum EU-Binnenmarkt (mit allen vier Grundfreiheiten) und blieb Teil der Zollunion, musste sich allerdings im Gegenzug weiter an die EU-Regeln (EU Acquis) halten und finanzielle Beiträge nach Brüssel überweisen. Alle Änderungen des EU-Rechts mussten in dieser Zeit von Großbritannien übernommen werden. Der Europäische Gerichtshof war währenddessen weiter zuständig.

Welche Erwartungen deutsche und britische Unternehmen hinsichtlich des Brexit haben, zeigt unser German-British Business Outlook 2021.

Nun ist die Zeit der Ungewissheit vorbei: Für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 regelt das über 1.000 Seiten lange Handels- und Kooperationsabkommen viele Fragen, darunter zu den Themen Warenverkehr, Dienstleistungen, geistiges Eigentum, fairer Wettbewerb (sog. „Level-Playing-Field“), Transport und vieles mehr.

Der Handel zwischen der Europäischen Union und Großbritannien ist nun – bei Erfüllung spezifischer Ursprungsregeln und unter Vorlage der entsprechenden Nachweise – keinen Zöllen oder mengenmäßiger Import- und Exportbeschränkungen unterworfen.

Damit verkomplizieren sich in vielen Bereichen die Geschäftsbeziehungen. Für die Ein- und Ausfuhr von Waren ist etwa nun mehr Bürokratie vonnöten, da diverse Standards fortan überprüft werden müssen. Zudem gilt das Abkommen nur für einen kleinen Teilbereich von Dienstleistungen. Vor allem der Bereich der Finanzdienstleistungen ist nicht geregelt. Der EU-Pass fällt damit weg. Wesentliche Fragen hierzu sollen im Frühjahr 2021 geklärt werden.

Weiter haben Arbeitnehmer ihre Freizügigkeit verloren. So sind Aufenthalte von mehr als 90 Tagen nun Visa-pflichtig. Ebenso entfällt die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Weiterhin müssen die Briten die bestehenden EU-Standards, insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Sozial- und Arbeitnehmerrechte weitgehend einhalten. Neue EU-Standards müssen allerdings nicht mehr ohne Weiteres beachten werden. Kommt es hierbei jedoch zu starken Unterschieden, kann dies durch neue Zölle ausgeglichen werden.

Firmen, die auch künftig Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien und Nordirland unterhalten wollen, müssen sich spätestens jetzt mit Brexit-Thematiken auseinandersetzen, um für einen möglichst reibungslosen Fortgang gewappnet zu sein. Zu den besonders relevanten Themen gehören der Im- und Export von Gütern, die verpflichtende zollrechtliche Anmeldung und vor allem die erforderliche Prüfung der neuen im Abkommen geregelten „Rules of Origin“, um den Genuss der Zollfreiheit zu erlangen. Der Bereich Steuern und Sozialversicherung ist ebenso nicht zu vernachlässigen. Gleichzeitig ist eine Vielzahl rechtlicher Aspekte zu beachten, wie zum Beispiel gesellschaftsrechtliche und regulatorische Auswirkungen, aber auch das Arbeitsrecht.

Unsere KPMG-Experten in Deutschland unterstützen Sie gerne bei den wesentlichen Fragestellungen rund um das Thema Brexit.

eins

Strategisch – Kunden und Produkte

  • Unbedingt eigene Lieferfähigkeit und die der Lieferanten überprüfen
  • Maßnahmen wie Vertragsanpassungen, gerechte Verteilung der zusätzlichen finanziellen Kosten durch erhöhte administrative Kosten (Zollabwicklung, Lager- und Transportkosten, Standgelder etc.) sowie die Bewertung der Stellung in der Lieferkette ergreifen

Unsere KPMG-Experten in Deutschland unterstützen Sie gerne bei den wesentlichen Fragestellungen rund um das Thema Brexit.

zwei

Zoll und Außenhandel – Waren und Lieferungen

  • Auch mit Handelsabkommen: alle Unternehmen trifft die zollrechtliche Abwicklung ihrer Güter
  • Notwendige Registrierungen, Beauftragung eines Customs Broker sowie Anpassungen der Lieferpapier-/IT-Systeme sind in den meisten Fällen zwingend erforderlich, damit die Waren nicht an der Grenze stehen bleiben

Mario Urso, Partner, Tax, Head of Trade & Customs

Unsere KPMG-Experten in Deutschland unterstützen Sie gerne bei den wesentlichen Fragestellungen rund um das Thema Brexit.

drei

Steuerlich und Rechtlich – Regulatorische Rahmenbedingungen

  • Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern, Transferpreise, steuerliche Registrierungen oder Steuerquoten sind einige der Schlagworte, die Unternehmen zeitnah analysieren sollten und deren negative Konsequenzen durch geeignete Maßnahmen reduziert werden können
  • Detaillierte Analyse der sozialversicherungsrechtlichen Situation von grenzüberschreitenden Mitarbeitern. Für Bestandsfälle gilt weiterhin die Regelung des Austrittsabkommens, für Auslandseinsätze ab dem 1. Januar 2021 die Vorschriften aus dem Handelsabkommen. Unternehmen haben komplexe Anforderungen und Compliance-Vorschriften zu erfüllen, um den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gerecht zu werden
  • Alle bestehenden Verträge auf ihre Gültigkeit nach dem Brexit analysieren – insbesondere Gerichtsstandklauseln sollten überprüft werden, da eine Anerkennung von Urteilen und deren Vollstreckung nicht mehr so einfach möglich sein wird wie bisher
  • Regulatorische Vorschriften beachten: genau prüfen, da spezielle Erlaubnisse, Zertifikate, Zulassungen, Bescheinigungen etc. ihre Gültigkeit verlieren und doppelt beantragt werden müssen (z. B. Chemie, Lebensmittel, elektronische Produkte) – Kann ich meine Dienstleistungen ansonsten überhaupt noch in UK anbieten?
  • In UK eingetragene Unternehmen gelten ab dem 1. Januar 2021 als Drittlandunternehmen und werden nicht mehr automatisch anerkannt. Bestehende britische Unternehmensformen in Deutschland werden wohl als in Deutschland zur Verfügung stehende Auffangrechtsformen behandelt, etwa als OHG oder GbR – hier droht den Gesellschaftern eine persönliche Haftung
  • Hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes müssen nun die DS-GVO sowie das britische DPA 2018 beachten werden
  • Neue EU-Rechte haben keine Wirkung mehr in UK. Geistiges Eigentum muss in UK daher zukünftig gesondert geschützt werden – bisherige einheitliche EU-Rechte bleiben aber weiterhin geschützt

Dr. Markus Gsödl, Partner, Tax, International Corporate Tax

Unsere KPMG-Experten in Deutschland unterstützen Sie gerne bei den wesentlichen Fragestellungen rund um das Thema Brexit.

vier

Finanziell

  • Das Handels- und Kooperationsabkommen kann Folgen für die Gesamtstrategie haben und zu einer notwendigen Änderung der Kapitalstruktur führen
  • Es sind unbedingt Sensitivitätsanalysen durchzuführen und die Auswirkungen auf Cash-Flows zu überprüfen, da sich die aktuellen niedrigen Zinsen und dementsprechend auch die Finanzierungskosten ändern können
  • Szenario- und Gap-Analysen sowie Benchmarking für relevante Zinssätze und Währungskurse sind essenziell, um die Effekte von sich ändernden Finanzierungskosten durch Überbewertung und sich verändernde Spreads auf den Cashflow zu überprüfen

Ralph Schilling, Partner, Risk & Treasury, Head of Finance and Treasury Management

Unsere KPMG-Experten in Deutschland unterstützen Sie gerne bei den wesentlichen Fragestellungen rund um das Thema Brexit.

fünf

Bilanziell – Methoden und Analysen

  • Für Vermögensgegenstände mit Bezug auf Großbritannien (z. B. Beteiligungen, Firmenwerte, Forderungen) sind die Bewertungsansätze zu überprüfen – sind Planungsannahmen, Margenanalysen und Bewertungsmodelle im Hinblick auf die Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens noch robust
  • Sofern Großbritannien aus dem Endorsement-Verfahren austritt, driften die Bewertungsansätze zwischen „EU-IFRS“ und „UK-IFRS“ auseinander – die Folgen sollten frühzeitig evaluiert werden
  • Ausführungen im Lagebericht über die Veränderungen wesentlicher Liefer- und Finanzbeziehungen

Nikolaus Schadeck, Partner, Audit, UK Country Practice Leiter

Unsere KPMG-Experten in Deutschland unterstützen Sie gerne bei den wesentlichen Fragestellungen rund um das Thema Brexit.

sechs

Transaktionsbezogen – Planung und Strukturierung des Geschäfts

  • Der Brexit hat Folgen für die Strukturen von Transaktionsfinanzierungen, insbesondere für laufende bzw. geplante Übernahmen britischer Unternehmen oder solcher Unternehmen, die nennenswerte Geschäftsbeziehungen nach Großbritannien unterhalten.
  • Unumgänglich ist das Überprüfen von geplanten Umstrukturierungen und Unternehmenskäufen
  • Integrationskonzepte und -zeitpläne sind ggf. an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen sowie angestrebte Synergien kritisch zu hinterfragen

Dr. Jesco Willms, Partner, Deal Advisory, Strategy

Unsere KPMG-Experten in Deutschland unterstützen Sie gerne bei den wesentlichen Fragestellungen rund um das Thema Brexit.

sieben

Geschäftsreisen und Entsendungen – Visa und Sozialversicherung

  • Vom 1. Januar 2021 werden EU-Staatsangehörige in der UK, und UK-Staatsangehörige in Deutschland wie Drittstaatenangehörige behandelt (also wie nicht-Europäer), die Freizügigkeit endet also komplett
  • Die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen fällt weg. Es ist zu prüfen, ob ausländische Arbeitnehmer noch arbeitsberechtigt sind
  • Daher müssen sich Personen in beide Richtungen entweder bei Geschäftsreisen an die Besucherregeln halten oder, wenn sie arbeiten wollen, die jeweiligen Visumsanträge vor der Abreise stellen (mehr Geld, mehr Zeit, mehr Organisation!)
  • Deutsche Unternehmen sollten überlegen, ob/wie sie eine UK-Niederlassung gründen müssen und sich eine UK Sponsor Licence zulegen müssen, um deutsche Migranten sponsern zu können

Denise Osterwald, Senior Manager, Employment / Global Immigration Services*

Unsere KPMG-Experten in Deutschland unterstützen Sie gerne bei den wesentlichen Fragestellungen rund um das Thema Brexit.

*In Zusammenarbeit mit der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet Ihnen die Ansprechpartnerin Unterstützung. Die Rechtsdienstleistungen werden durch die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbracht.

Diese sieben Punkte finden sie auch in unserem Brexit-Kontaktflyer.